Gesetzeslücke: 128 Mio.-EUR-Bußgeld unwirksam

20.10.2016/EG aus dem Bundeskartellamt, Bonn

Bußgelder in Höhe von 128 Mio. Euro entfallen durch Streichung aus dem Handelsregister

Das Bundeskartellamt hat die Bußgeldverfahren gegen zwei Gesellschaften der Zur Mühlen-Gruppe eingestellt. Die gegen die Böklunder Plumrose GmbH & Co. KG, Böklund, sowie die Könecke Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG, Bremen, erlassenen Bußgeldbescheide über insgesamt 128 Millionen Euro sind infolge konzerninterner Umstrukturierungen gegenstandslos geworden. Die Zur Mühlen-Gruppe selbst ist eine Beteiligungsgesellschaft von Herrn Clemens Tönnies senior.

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Allgemein Verschlagwortet mit