Wem nutzen Trojaner?

01.06.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Anhörung im Ausschuss Recht und Verbraucherschutz zur Anwendung von staatlicher Schadsoftware

Die Bundesregierung stellte im Februar einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze vor. Der Entwurf enthält Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Strafverfolgung, darunter auch die Zulassung sogenannter Staatstrojaner*.

Die gestern angehörten Experten bewerteten das Gesetz sehr unterschiedlich. Auf die Gefahren für alle Nutzer wies nur Linus Neumann vom Chaos Computer Club (CCC) hin. Um einen Rechner zu infizieren, benötigt die Schadsoftware vorhandene Sicherheitslücken. Die gleichen Schwachstellen nutzen bekanntlich auch die ‘Bösen‘ – weltweit. Folglich stellt jede Geheimhaltung dieser Schwachstellen ein erhebliches Sicherheits- und Schadenrisiko für jeden Nutzer dar – weltweit.

Das Protokoll zur Anhörung lesen Sie hierbundestag.de

*Programme zum unbemerkten Ausspähen von Computer und Mobiltelefone

Eine Stellungnahme des CCC zur Erweiterung des Einsatzes von staatlicher Schadsoftware lesen Sie hierccc.de.

Mangelhafter Staatstrojaner

19.08.2016/EG aus dem Chaos Computer Club (CCC), Hamburg

Stellungnahme des CCC zum Einsatz staatlicher Spionagesoftware

„Anders als die Justizministerkonferenz argumentiert, ist aus Sicht des CCC die „Quellen-TKÜ“ kein „unverzichtbares Instrument der Strafverfolgung“, sondern eine mit hohen Risiken behaftete Schadsoftware. Würde die Nutzung solcher Software ausgeweitet, entstünden staatliche Interessenkonflikte …“ ccc.de