05.04.2022/EG
Quelle: Deutscher Ethikrat, Berlin
Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Verwundbarkeit und Anpassungsfähigkeit in einer Pandemie
Seite 20, Absatz 65: „Massenmedien und insbesondere die öffentlich‐rechtlichen Rundfunk‐ und Fernsehanstalten haben gerade in Krisenzeiten die für eine republikanisch verfasste Demokratie unverzichtbare Aufgabe, das strittige Für und Wider von Maßnahmen in einer räsonierenden Öffentlichkeit hör‐ und sichtbar zu machen. Der kritische Teil dieser Aufgabe wurde zu Beginn der Corona‐Krise nicht immer im wünschenswerten Maß erfüllt. Zwar mag die Zurückhaltung, angesichts der Größe, der Neuartigkeit sowie der „Plötzlichkeit“ der pandemischen Problemlagen jedes Detail mit scharfer Kritik zu fokussieren, durchaus verständlich und berechtigt gewesen sein. Im weiteren Verlauf der Pandemie jedoch wurden selbst offenkundige Fehlentwicklungen von einem sich selbst als „konstruktiv“ oder „gemeinwohlsensibel“ verstehenden Journalismus kaum in der notwendigen Deutlichkeit aufgegriffen.“
Seite 139/140: „Wie gut Staat und Bevölkerung kommunizieren, hängt entscheidend von der Vermittlung durch die Medien ab. Diese stehen deshalb nicht nur in der Verantwortung, gesellschaftliche Entwicklungen in der Breite zu begleiten und insbesondere staatliche Herrschaftsausübung kritisch zu hinterfragen. Diesseits konkreter medienrechtlicher Vorgaben (etwa Trennung von Bericht und Kommentar, Ausgewogenheit) besteht ferner die allgemeinere, demokratietheoretisch und ethisch fundierte Erwartung, Einseitigkeiten entgegenzusteuern und sie auszugleichen. In einer Demokratie müssen – in den Grenzen der Meinungsfreiheit – sämtliche relevanten Stimmen zu Wort kommen, sowohl von Betroffenen als auch von Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen. Nur wo Pluralität hör‐ und sichtbar wird, ist differenzsensibles Handeln möglich.“
Die Stellungnahme lesen Sie hier ↗ethikrat.org.