02.07.2024/EG
Quelle: Monopolkommission, Bonn
Monopolkommission legt Gutachten „Wettbewerb 2024“ bezüglich Unternehmenskonzentration, kartellrechtliche Entscheidungspraxis, digitale Ökosysteme, Datenzugang, Fernwärmemarkt und DB InfraGO AG vor
Gutachten, Seite 379/380, Auszug: „Eine gemeinwohlorientierte Steuerung der DB InfraGO AG setzt voraus, dass die eisenbahnpolitischen Ziele des Bundes klar definiert werden. Hierbei muss das Ziel der Kundenzufriedenheit klar im Mittelpunkt stehen. Dieses Ziel und andere eisenbahnpolitischen Ziele müssen nach Auffassung der Monopolkommission gesetzlich geregelt werden, etwa im Deutsche Bahn Gründungsgesetz. Dadurch muss klarwerden, auf welche Ziele die Steuerung der DB InfraGO AG ausgerichtet werden soll. Diese Definition der Gemeinwohlziele kann nicht der DBAG überlassen werden, sondern sie ist Aufgabe von Bundestag und Bundesrat als gesetzgebenden Organen.“
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