08.06.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin
‘Steuererleichterungen‘ für die Union of European Football Associations (UEFA)
„Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) hat sich im April 2018 bei der Europäischen Fußball-Union (UEFA) für die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland beworben. Gemäß den Anforderungen der UEFA hat der DFB die Bundesregierung um die Abgabe von Regierungsgarantien gebeten. Die Bewerbung des DFB wird seitens der Bundesregierung unterstützt. Deshalb hat die Bundesregierung unter anderem auch steuerliche Garantien gegenüber der UEFA abgegeben.
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Die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer kann gemäß § 50 Absatz 4 EStG durch die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Ein solches besonderes öffentliches Interesse besteht nach § 50 Absatz 4 Nummer 1 EStG an der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet.
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Zu etwaigen Steuerausfällen gegenüber einer normalen Besteuerung hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.“ ↗bundestag.de