Cum/Cum und Cum/Ex: Steuerbetrug weiterhin möglich!

08.10.2020/EG
Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, fordert Bundesregierung zur Schließung der Gesetzeslücke auf

„Dem deutschen Gesetzgeber ist es bislang nicht gelungen, die „Cum/Fake“-Lücke zu schließen und weiteren Missbrauch bei der Erstattung von Dividendensteuern zu verhindern. Im Ergebnis profitieren unberechtigte institutionelle Anleger rechtswidrig davon, dass berechtigte Anleger (in der Regel Kleinanleger) aus Unkenntnis oder wegen des Verwaltungsaufwands darauf verzichten, ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen. Diese Erstattungsbeträge stehen daher eigentlich dem deutschen Steuerzahler zu.
Bei „Cum/Fake-Geschäften“ bedienen sich unberechtigte (institutionelle) Anleger am US-amerikanischen Kapitalmarkt gehandelter vorläufiger Hinterlegungsscheine auf deutsche Aktien (sog. Pre-Release-ADR). Sie fordern rechtswidrig eine Steuerbescheinigung ein und stellen einen Antrag auf Steuererstattung beim Bundeszentralamt für Steuern, ohne wirtschaftlich Eigentümer der Aktien zu sein. Dabei nutzen sie Erstattungsansprüche, die berechtigte Anleger aus unterschiedlichsten Gründen nicht geltend gemacht haben.
Schwerwiegende Schwächen im deutschen Erstattungsverfahren der Kapitalertragsteuer begünstigen diese Praxis. Das Verfahren lässt keine exakte und eindeutige Zuordnung einer abgeführten Kapitalertragsteuer zu einem berechtigten Anleger zu. Diese systembedingte Anonymität begünstigt Gestaltungen wie „Cum/Fake-Geschäfte“…“ ↗bundesrechnungshof.de

Zum Thema

Lesen Sie dazu unseren Artikel „Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte immer noch möglich?“ vom 11.09.2020 zweitlese.de.

Lesen Sie dazu unseren Artikel „Cum/Ex: Eine Melange aus Gesetzeslücken, Gier und Untätigkeit“ vom 27.07.2020 zweitlese.de.

Die verantwortlichen Minister des Bundesministeriums der Finanzen:

  • seit März 2018 von Olaf Scholz (SPD)
  • Oktober 2017 bis März 2018 von Peter Altmaier (CDU/kommissarisch)
  • 2009 bis 2017 von Wolfgang Schäuble (CDU)
  • 2005 bis 2009 von Peer Steinbrück (SPD)
  • 1999 bis 2005 von Hans Eichel (SPD)

Ein Blick nach Armenien und Aserbaidschan

06.10.2020/EG
Quelle: Völkerrechtsblog, Heidelberg

Hans-Joachim Heintze, Professor für Völkerrecht am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Ruhr-Universität Bochum, mit einer rechtlichen Einordnung der „Republik“ Bergkarabach

„Der Konflikt hat seinen Hintergrund in der sowjetischen Nationalitätenpolitik Stalins. Dieser entschied in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts, das vorrangig von Armeniern besiedelte Gebiet Bergkarabach inmitten Aserbaidschans der Aserbaidschanischen SSR zuzuschlagen, ohne die Bevölkerung zu fragen. In den Wirren der Auflösung der UdSSR brach der Konflikt mit völkermordartigen Exzessen wieder auf und es kam zu einem blutigen Krieg zwischen den beiden Staaten Armenien und Aserbaidschan. Die Auseinandersetzung brachte eine ethnische Säuberung durch die praktisch vollständige Vertreibung der aserbaidschanischen Einwohner (25 %) Bergkarabachs und die Ausrufung des eigenständigen „Staates“ Bergkarabach mit sich…“ voelkerrechtsblog.org

Zum Thema

Ergänzende Informationen zum Konfliktherd „Bergkarabach“ sehen im Erklärvideo (4 Min.) von arte ↗arte.tv.

Buchtipp: Rassismus und Antirassismus

02.10.2020/EG

Wulf D. Hund: Rassismus und Antirassismus

Sachbuch (Geschichte, Ökonomie, Politik, Rassismus)

„Wulf D. Hund zeigt, warum Rassismus als soziales Verhältnis begriffen werden muss: er erlaubt Mitgliedern herrschaftlich strukturierter Gesellschaften, sich trotz sozialer Schichtung und ungleicher Verteilung von Ressourcen als zusammengehörig zu betrachten. Dazu bedarf es der Ausgrenzung. Sie hat im Verlauf der Geschichte der Klassengesellschaften unterschiedliche Formen angenommen. Dabei wurden rassistisch konstruierte Andere als Barbaren, Unreine, Verdammte, Wilde, Farbige oder Minderwertige diskriminiert. Der Autor verdeutlicht die unterschiedlichen Modi der damit verbundenen Prozesse von Aufwertung durch Abwertung und zeigt die unterschiedlichen Verbindungen, die diese im Verlauf der Geschichte eingingen. Anschließend beleuchtet er die diversen Spielarten von Rassismus im Verlauf der deutschen Geschichte und behandelt dessen antisemitische, antimuslimische, antislawische, antiziganistische, koloniale und eugenische Varianten. Außerdem werden Probleme und Perspektiven des Antirassismus angesprochen. Dessen Geschichte ist so alt wie der Rassismus, zeigt unterschiedliche Tendenzen und ist keineswegs widerspruchsfrei.“