Buchtipp: Machtmaschinen

30.10.2020/EG

Thomas Ramge, Viktor Mayer-Schönberger: Machtmaschinen
Warum Datenmonopole unsere Zukunft gefährden und wie wir sie brechen

Sachbuch (Demokratie, Digitalisierung, Globalisierung, Konsum, Politik, Rechte, Wirtschaft)

„Digitalen Superstarfirmen ist es in den vergangenen zwanzig Jahren gelungen, die meisten und relevantesten Daten auf ihren Servern zu zentralisieren. Diese Datenmonopole mögen zwar gut für die Aktionäre von Facebook, Amazon und Google sein, aber sie sind schlecht für den Fortschritt. Denn damit wir Alzheimer besiegen, die Bahn pünktlich machen und Armut erfolgreich bekämpfen können, müssen alle Zugriff auf Daten haben – vom Wissenschaftler über den innovativen Mittelständler bis zum Sozialarbeiter. Es wird also Zeit, die datenreichen Superstarfirmen zu verpflichten, ihre Datenschätze mit anderen zu teilen – und Datenschutz neu zu denken.
Thomas Ramge und Viktor Mayer-Schönberger fordern eine Abkehr vom Datenschutz deutscher Prägung und machen sich stark für eine Datennutz-Grundverordnung, die für unseren Wohlstand so notwendig wie die Datenschutz-Grundverordnung für unsere bürgerlichen Rechte ist.“

Energiepolitik: Stadtwerke klagen gegen Zusammenschluss von „E.ON“ und „RWE“

30.10.2020/EG
Quelle: Juve Berlin / Stadtwerke Hameln

Elf* regionale Versorger klagen gegen den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie EU-Kommission genehmigten Zusammenschluss von „E.ON“ und „RWE“

„Elf regionale Versorger, darunter Mainova aus Frankfurt und die Leipziger Stadtwerke, klagen vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte voriges Jahr die Neuaufteilung der Geschäftsfelder zwischen E.on und RWE genehmigt. Mit dem Deal grenzen sich beide auf dem Energiemarkt klarer voneinander ab: RWE wird der größte Stromerzeuger, E.on der führende Netzbetreiber…“ juve.de

Den offenen Brief der klagenden Energieversorger an Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, zum Kartell-Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union gegen den E.ON-RWE-Deal lesen Sie hier stadtwerke-hameln.de.

Die (Energieversorger-)Initiative „Wir spielen nicht mit!“ macht auf die „negativen Konsequenzen einer Marktaufteilung zwischen RWE und E.ON aufmerksam“ und „kämpft für funktionierenden Wettbewerb, den Mittelstand, faire Preise und die dezentrale Energiewende in Deutschland“. wir-spielen-nicht-mit.de

*Die elf klagenden Enegergieversorgungsunternehmen sind:

  • Eins Energie in Sachsen GmbH & Co. KG
  • Enercity AG
  • Energieverbund Dresden GmbH
  • GGEW AG
  • Mainova AG
  • Naturstrom AG
  • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
  • Stadtwerke Halle GmbH
  • Stadtwerke Hameln GmbH
  • Stadtwerke Leipzig GmbH
  • TEAG Thüringer Energie AG

Wohnkosten überlasten Haushalte von 11,4 Millionen Menschen in Deutschland

30.10.2020/EG
Quelle: Statistische Bundesamt (Destatis), Bonn

2019 waren die Haushalte von 13,9 % der Bevölkerung in Deutschland durch Wohnkosten überlastet

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren im Jahr 2019 die Haushalte von 11,4 Millionen Menschen bzw. 13,9 Prozent der Bevölkerung in Deutschland durch ihre Wohnkosten überlastet. Eine Überbelastung durch Wohnkosten liegt dann vor, wenn ein Haushalt mehr als 40 Prozent seines verfügbaren Einkommens für das Wohnen ausgibt – unabhängig davon, ob die Betroffenen zur Miete oder in den eigenen vier Wänden leben. destatis.de

Corona-Pandemie: Anpassungen

28.10.2020/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020:

„1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüberhinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltungzuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören

  • a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
  • b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
  • c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
  • d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
  • e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
  • f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungenwerden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflegewie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

9. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10qm Verkaufsfläche aufhält.

10. Schulen und Kindergärtenbleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfegewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.

12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.

13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.

14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den Vorgaben abweichen.

15. Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmenflächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.

16. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.“

Zum Thema

Das gemeinsame Positionspapier von Wissenschaft und Ärzteschaft zur Strategieanpassung im Umgang mit der COVID-19-Pandemie lesen und sehen Sie hier kbv.de.

Arbeitswelt: Ausbeutung ist das Geschäftsmodell der deutschen Fleischindustrie

28.10.2020/EG
Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Serife Erol, wissenschaftliche Mitarbeiterin am WSI und Lehrbeauftragte an der Ruhr-Universität Bochum, und Thorten Schulten, Politikwissenschaftler am WSI und (Honorarprofessor) an der Eberhard Karls Universität Tübingen, untersuchten die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie / Schwerpunktkontrollen der Arbeitsschutzverwaltung NRW 2019: bei 85 Prozent der kontrollierten Betriebe gravierende Mängel (Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Lohn, …) identifiziert

„Die Expansion der deutschen Fleischwirtschaft mit ihrer wachsenden Exportorientierung und ihrer hohen Attraktivität als Produktions- und Schlachtungsstandort ist vor allem das Ergebnis eines Geschäftsmodells, das weitgehend auf Billigproduktion setzt und sich hierbei die vergleichsweise sehr niedrigen Arbeitskosten zu Nutze macht. (…). Aus den europäischen Nachbarländern ist die deutsche Fleischindustrie bereits seit vielen Jahren immer wieder für ihre Strategie des „Lohndumpings“ kritisiert worden.“ (Auszug von Seite 8)

Die Studie lesen Sie hier boeckler.de.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeits-schutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) lesen Sie hier bmas.de.

Die Stellungnahmen der Interessenvertreter lesen Sie hier bmas.de.

Das „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lesen Sie hier bmas.de.

Beschluss des Bundesrates vom 18.09.2020 zum vorgenannten Gesetzentwurf der Bundesregierung, Plenarberatung unter TOP 32, lesen Sie hier bundesrat.de.

Die Bundesregierungen, die diese Arbeitsbedingungen ermöglichten bzw. duldeten:

  • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
  • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
  • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
  • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
  • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
  • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN