Tafel Deutschland ‘feiert‘ 25-jähriges Bestehen

23.09.2020/EG
Quelle: Tafel Deutschland, Berlin

Tafel Deutschland e.V.: 1995 gründeten 35 Tafeleinrichtungen den Verband / 2020 versorgen 948 Tafeleinrichtungen über 1,6 Millionen Menschen in Deutschland mit Lebensmittel

1995 haben sich 35 Tafeleinrichtungen in einem Dachverband organisiert. Heute zählt der gemeinnützige Verein 948 Tafeln, für deren Betrieb rund 60.000 freiwilligen Helferinnen und Helfern sorgen. Diese rund 60.000 freiwilligen Helferinnen und Helfern versorgen etwa 1,65 Millionen Menschen (Stand: 2019) mit Lebensmittel. Von den Bedürftigen ist nahezu jeder Zweite auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen, weitere etwa 26 Prozent sind Rentner und Bezieher von Grundsicherungsleistungen. Die drittgrößte Bedürftigengruppe stellen die Asylbewerber (20 Prozent).

Im Jahr 2019 summierte sich die ehrenamtliche Arbeitszeit auf 20,4 Millionen Stunden. Bei einem zugrunde gelegten Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde beträgt der finanzielle Gegenwert 187,5 Millionen Euro.

Ergänzende Informationen lesen Sie hier tafel.de.

Zum Thema

Der Regel-Bedarfs-Wert für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lag 2019 bei 147,65 Euro pro Monat und Person ↗harald-thome.de.

Corona-Pandemie: Unsicherheiten dokumentierter Immunität

23.09.2020/EG
Quelle: Deutscher Ethikrat, Berlin

Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu „Immunitätsbescheinigungen in der COVID-19-Pandemie“

Gemeinsame Empfehlungen:
„Der aktuelle naturwissenschaftlich-medizinische Sachstand spricht nach Auffassung aller Ratsmitglieder dagegen, zum jetzigen Zeitpunkt die Einführung einer Immunitätsbescheinigung* zu empfehlen. …“

Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates lesen Sie hier ethikrat.org.

Die Mitglieder des Deutschen Ethikrates lesen Sie hier ethikrat.org.

*„Für diesen Vorschlag sind verschiedene Begriffe im Umlauf; neben „Immunitätsdokumentation“ auch „Immunitätspass“, „Immunitätsausweis“, „Immunitätsnachweis“. In dieser Stellungnahme wird der Begriff „Immunitätsbescheinigung“ verwendet. Damit ist eine Dokumentation von Immunität gemeint, die – gegenwärtig kontrafaktisch – auf der Grundlage ausreichend sicherer, staatlich kontrollierter Tests ausgestellt und in der Bescheinigung niedergelegt wird.“

Missstände der Alterssicherung

22.09.2020/EG
Quelle: Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn

Thomas Ebert, ehemaliger Rentenexperte der SPD-Bundestagsfraktion* und Publizist, plädiert für eine umfassende Systemreform der Alterssicherung

„Die Alterssicherung in Deutschland steht vor zwei großen und bislang ungelösten Problemen, die eng miteinander verbunden sind. Einerseits wird es bei kontinuierlich ansteigender demografischer Alterslast nicht mehr möglich sein, ein angemessenes „Sicherungsniveau“ zu gewährleisten und gleichzeitig die Beitragsbelastung der Arbeitseinkommen in Grenzen zu halten. Andererseits droht langfristig die Gefahr wachsender struktureller Altersarmut. Mit den großen Rentenreformen der rot-grünen Koalition Anfang der 2000er Jahre war der Anspruch verbunden, diese Probleme durch die Teilprivatisierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen. Das Ziel, den im Berufsleben erreichten Lebensstandard durch die gesetzliche Rente zu sichern, wurde aufgegeben, und die dadurch aufgerissene Sicherungslücke sollte durch eine vom Staat finanziell geförderte freiwillige private oder betriebliche Zusatzvorsorge geschlossen werden. Nach beinahe zwei Jahrzehnten ist offenkundig, dass es nicht gelungen ist, eine solche flächendeckende und ausreichende Zusatzvorsorge aufzubauen. Damit ist das ganze Projekt gescheitert, und zwar nicht wegen widriger Umstände, sondern wegen konzeptioneller Fehler…“

Die Studie „Das Dilemma der Alterssicherung“ lesen Sie hier fes.de

*Der Autor war zeitweise mitverantwortlich für die Rentenreformen der rot-grünen Bundesregierung.

Zum Thema

Regierungsverantwortung zur Rentenreform von 2001:

  • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
  • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
  • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
  • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
  • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
  • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN

Die Berichte und Beratungsprotokolle des Jahres 2001 zum Vorgang „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens“ lesen Sie hier bundestag.de.

993. Sitzung des Bundesrates

19.09.2020/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 18. September 2020:

TOP 21 Sanktionsregelungen im SGB II
Die antragstellenden Länder (Berlin und Bremen) empfehlen dem Bundesrat, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sanktionsvorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorzulegen. Insbesondere sollten Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, gestrichen werden. Des Weiteren sollten Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden.
Der Antrag wurde abgelehnt.

TOP 24 Kostenheranziehung nach dem SGB VIII
Die Initiative Niedersachsens verfolgt das Ziel, eine Neuregelung der Kosten-heranziehung junger Menschen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) dahingehend zu erreichen, dass die betroffenen Jugendlichen von der Abführung des Kostenbeitrags an das Jugendamt entlastet werden sollen. Junge Menschen und entsprechend Leistungsberechtigte, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung befinden, haben nach den einschlägigen Regelungen des SGB VIII 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen, da der Lebensunterhalt dieses Personenkreises durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe sichergestellt wird.
Der Antrag wurde angenommen.

TOP 32 Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz
Der Bundesrat begrüßt die geplanten Regelungen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, die die Bundesregierung ihm vorgelegt hatte. In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat einige Ergänzungen vor, um den Schutz (Umgehungsmöglichkeiten) der Beschäftigten noch besser zu gewährleisten. Dabei geht es zum einen um die Größe der Betriebe (unter 50 Beschäftigte), die von den neuen Regelungen beim Einsatz von Fremdpersonal ausgenommen werden sollen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu eine Gegenäußerung erstellen und dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort haben die Beratungen in erster Lesung bereits am 10. September 2020 begonnen.

TOP 66 Ermittlung der Schlüsselzahlen – Aufteilung des Gemeindeanteils
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu eine Gegenäußerung erstellen und dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort haben die Beratungen in erster Lesung bereits am 10. September 2020 begonnen.
Der Bundesrat stimmte der Verordnung zu.

TOP 75 Straßenverkehrs
Der Bundesrat hat über Änderungen im Straßenverkehrsrecht debattiert – insbesondere über eine mögliche Reparatur der StVO-Novelle vom 20. April 2020, die derzeit wegen eines Formfehlers teilweise außer Vollzug gesetzt ist.
Wann es zu einem weiteren Reparaturversuch kommt, ist derzeit nicht absehbar. Die nächste Plenarsitzung findet am 9. Oktober 2020 statt.

TOP 93 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz
Der Bundesrat hat die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise gebilligt, die der Bundestag am Vorabend verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende ausgesetzt.
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

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Buchtipp: Was glaubten die Deutschen zwischen 1933 und 1945?

18.09.2020/EG

Olaf Blaschke (Hg.), Thomas Großbölting (Hg.).: Was glaubten die Deutschen zwischen 1933 und 1945?
Religion und Politik im Nationalsozialismus

Sachbuch (Deutschland, 1933 bis 1945, Religion, Politik)

„Entfaltete sich der Nationalsozialismus trotz oder wegen der christlichen Grundeinstellungen der Mehrheit der Deutschen? Entgegen der herkömmlichen Auffassung, die von einem »Kirchenkampf« zwischen NS-Bewegung und den beiden potenziell widerständigen Kirchen ausgeht, zeigt dieser Band, dass die Beziehungen zwischen Nationalsozialismus und Christentum komplex waren. Religion ist in den 1930er und 1940er Jahren nicht von vornherein nur als Faktor von Tradition, Resilienz und Resistenz, sondern auch als »mitlaufende Gegebenheit«, möglicherweise sogar als stabilisierender Teilfaktor des Regimes zu begreifen. In diesem Sinne stellen die Beiträge die »hybride« Gläubigkeit vieler Deutscher – als Mitglied der Kirche und Teil der »Herrenrasse«, als treue Christen und treue Nationalisten – zur Diskussion.“