Neuregelungen ab Mai

30.04.2020/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Novelle der Straßenverkehrsordnung ist seit 28. April in Kraft / Ab 01. Mai 2020 treten folgende Neuregelungen in Kraft:

Anhebung der Mindestlöhne in der Alten- und ambulanten Krankenpflege

Ab 01. Mai 2020 werden in der Alten- und ambulanten Krankenpflege erstmals branchenweit verbindliche Mindestlöhne nach Tätigkeit und Qualifikation eingeführt. Für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn bis 1. April 2022 in vier Schritten auf 12,55 Euro angehoben. Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen dann bundeseinheitlich 13,20 Euro, Pflegefachkräfte 15,40 Euro pro Stunde. Zudem bekommen die Beschäftigten für 2020 fünf, ab dem kommenden Jahr sechs bezahlte Urlaubstage mehr. bundesregierung.de

Straßenverkehrsordnung / Schutz für Radfahrende verbessert / Bußgelder angepasst

Für das Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeuge gilt jetzt ein festgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts. Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr ist Halten für Kraftfahrzeuge generell verboten.
Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst. Das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstatt von vorher 15 Euro können bis zu 100 Euro Strafe anfallen. Die Novelle ist am 28. April 2020 in Kraft getreten. ↗bmvi.de

Ehrenamt / Neues THW-Gesetz

Der Schutz der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Ehrenamtliche und freiwillige Helferinnen und Helfer bilden dabei in Deutschland eine tragende Säule. Um die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts zu stärken, wurde das THW-Gesetz modernisiert. Darin enthalten sind neue Freistellungsregelungen und finanzielle Unterstützung des Staates. Dieses tritt zum 01. Mai 2020 in Kraft. bundesregierung.de

Umweltschutz / Neue Düngeverordnung

Mit der neuen Düngeverordnung sollen Nährstoffe effizienter eingesetzt und die Nitratgehalte in belasteten Teilen des Grundwassers reduziert werden. Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission hatte die Bundesregierung im Februar eine Verordnung vorgelegt, die am 01. Mai 2020 in Kraft tritt. bmel.de

Unstatistik des Monats: Reproduktionszahl

30.04.2020/EG
Quelle: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen

Corona-Pandemie: Die Reproduktionszahl und ihre Tücken

„So bedeutsam die Reproduktionszahl für die Einschätzung des Verlaufs der derzeitigen Pandemie auch ist, so vorsichtig sollte sie daher interpretiert werden. Kleine Verringerungen oder Erhöhungen von R um Differenzwerte von 0,1 bis 0,2 liegen im Bereich des Schätzfehlers und sind eigentlich keine Schlagzeile wert. Vor allem eignet sich die Reproduktionszahl aufgrund der nach wie vor mangelhaften Datengrundlage nicht als zentrale oder gar einzige Entscheidungsgrundlage für die schwierige Frage, ob die derzeitigen Kontaktbeschränkungen gelockert werden können oder nicht. Nur eine hinreichend groß angelegte repräsentative Panelstichprobe von Personen, die sich regelmäßig in kurzer Frequenz einem Test unterziehen, kann das zentrale Problem der mangelnden Kenntnis der Dunkelziffer und damit der wahren Ansteckungsgefahr lösen.“ ↗rwi-essen.de

Zum Thema COVID-19

Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) untersuchte die „Vorerkrankungen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe“:

„Mit Hilfe der Hochrechnung konnte ermittelt werden, dass unter den 83 Millionen Einwohnern Deutschlands bei insgesamt 21,9 Millionen Personen mindestens eine der berücksichtigten Vorerkrankungen vorliegt, sodass sie ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe von COVID-19 haben. Damit liegt eine solche Vorerkrankung bei mehr als einem Viertel der Einwohner vor (26,4 Prozent). Dabei zeigt sich ein deutlicher Anstieg mit zunehmen-den Lebensalter, während Jüngere weniger betroffen sind. Während bei unter 20-jährigen Einwohnern nur etwas mehr drei Prozent mindestens eine dieser Vorerkrankungen aufweisen, steigt der Patientenanteil mit zunehmendem Alter kontinuierlich an und liegt bei den über 80-Jährigen bei 80 Prozent. Knapp zwei Drittel (66,1 Prozent) der insgesamt 21,9 Millionen Patienten mit mindestens einer Vorerkrankung sind 60 Jahre alt oder älter.“ wido.de

Beteiligungen von „BlackRock“

27.04.2020/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

BlackRock, US-Vermögensverwaltungsunternehmen, hält hohe Beteiligungen an deutschen Wohnungsbaugesellschaften / Gespräche zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und „Friedrich Merz in Wahrnehmung von Funktionen für BlackRock“ gab es zuletzt am 20. März 2020

Der US-Finanzkonzern BlackRock, mit Sitz in New York, verwaltet Vermögen in Höhe von 7,4 Billionen US-Dollar (Stand: 31.12.2019). Der Vermögensverwalter ist nach Angaben der Bundesregierung an 57 namhaften deutschen Aktiengesellschaften beteiligt. Darunter sind Beteiligungen an der Deutsche Wohnen mit 10,58 Prozent, der LEG Immobilien mit 7,7 Prozent, der Vonovia mit 7,62 Prozent und an der TAG Immobilien mit 6,26 Prozent. bundestag.de

Zum Thema

Den BlackRock Jahresbericht 2019 lesen Sie hier blackrock.com.

Eine Reportage über BlackRock sehen Sie hier ↗arte.tv.

Rekorde bei ‘Investitionen‘ in Tötungs- und Zerstörungsprodukte

27.04.2020/EG
Quelle: Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), Solna

SIPRI schätzt weltweite Militärausgaben für 2019 auf 1,9 Billionen US-Dollar / Militärausgaben Deutschlands stiegen 2019 um 10 Prozent auf 49,3 Milliarden US-Dollar

Die Länder mit den höchsten Militärausgaben im Jahr 2019 waren die Vereinigten Staaten (732 Mrd. USD), China (261 Mrd. USD), Indien (71,1 Mrd. USD), Russland (65,1 Mrd. USD), Saudi-Arabien (61,9 Mrd. USD), Frankreich (50,1 Mrd. USD) und Deutschland (49,3 Mrd. USD).

Von den 29 Mitgliedsländern in der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO/seit März 2020 ist Nordmazedonien das 30. Mitgliedsland) tätigten die USA, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Italien und Kanada zusammen 929 Milliarden US-Dollar bzw. 48 Prozent der weltweiten Militärausgaben.

SIPRIs Schätzung der deutschen Militärausgaben im Jahr 2019 liegt um 3,3 Milliarden Dollar unter den „Verteidigungsausgaben“, die Deutschland der NATO für dieses Jahr gemeldet hat. Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass der SIPRI-Gesamtbetrag nur die Ausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung sowie kleinere Ausgaben für militärische Aktivitäten anderer Ministerien enthält. In den „Verteidigungsausgaben“ für die NATO umfasst Deutschland auch Ausgaben für nichtmilitärische Bemühungen zur Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit, wie humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe im Zusammenhang mit Krisen sowie friedensschaffende und konfliktlösende Maßnahmen. Die genauen Einzelheiten der deutschen Vorlage an die NATO sind jedoch vertraulich, und es ist daher unmöglich zu beurteilen, wie viel der 3,3 Milliarden US-Dollar auf diese nichtmilitärischen Aktivitäten entfallen und ob sie andere nicht identifizierte militärische Aktivitäten umfassen, die nicht im SIPRI-Gesamtbetrag enthalten sind.

Das Datenblatt lesen Sie hier sipri.org.

Zum Thema

Die aktuellen Aktivitäten der Bundeswehr lesen Sie hier bundeswehr.de.

Buchtipp: Bürgerinitiativen bewegen

24.04.2020/EG

Meike Maser-Plag: Bürgerinitiativen bewegen
Ein Leitfaden für die Praxis

Sachbuch (Demokratie, Initiativen, Gesellschaft, Politik)

„Dieser Leitfaden richtet sich an alle, die sich in Bürgerinitiativen, Interessengemeinschaften oder als Einzelaktivisten für ihre Ziele engagieren. Die Autorin erklärt, wie Sie Ihre Energie auf die Verwirklichung Ihrer Ziele richten: etwa wie Sie eine Initiative gründen, Einzelschritte planen und diese erfolgreich umsetzen. Die hier dargestellte Strategie beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und auf Praxiserfahrungen der Autorin sowie ihrer Mitstreiter aus unterschiedlichen Generationen. Dabei geht es zum Beispiel um Tipps zur Vermeidung häufiger Fehler und um Anleitungen für die professionelle interne und externe Kommunikation. Erläutert wird auch, wie es gelingt, in den Medien und besonders bei entscheidenden Personen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft Gehör zu finden – und wirklich etwas zu bewegen.“