Grundsteuer wird neu geregelt

28.09.2019/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vor und schont Aktiengesellschaften

Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Urteil vom 10. April 2019 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Einheitswerte für Grundbesitz werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes in den „alten“ Bundesländern noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bestimmte, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Berechnung der Steuer der Wert eines unbebauten Grundstücks anhand der Bodenrichtwerte ermittelt werden, die regelmäßig von unabhängigen Gutachterausschüssen errechnet werden. Bei bebauten Grundstücken werden die Erträge (Mieten, Pachten) zur Berechnung der Steuer herangezogen. Als erster Hauptfeststellungszeitpunkt für die Feststellung der Grundsteuerwerte ist der 01. Januar 2022 vorgesehen.
Die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe soll in Zukunft durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen mittels einer weitgehenden Automation des Bewertungs- und Besteuerungsverfahrens erfolgen. ↗bundestag.de

Bundesregierung schont Aktiengesellschaften: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bundestag.de.

Buchtipp: Ölbeben

27.09.2019/EG

Heike Buchter: Ölbeben
Wie die USA unsere Existenz gefährden

Sachbuch (Energie, Politik, USA, Wirtschaft)

Energiedominanz USA: Mit Vollgas gegen den Rest der Welt
Während wir hier über den Klimawandel diskutieren, führt Trump die größte Volkswirtschaft der Welt in ein neues Ölzeitalter und schafft schmutzige Tatsachen. Von Alaska bis zum Golf von Mexiko werden ganze Landstriche zu Industriebrachen – mit globalen Folgen.
Den Kampf um den Öl-Thron hat Amerika für sich entschieden und geht ohne Rücksicht auf alte Bündnisse seinen Weg. Die in New York lebende Wirtschafts- und Finanzmarktexpertin Heike Buchter hat sich an den Schauplätzen der Ölindustrie ein Bild gemacht.
– Was bedeutet die US-Energiedominanz für Deutschland und Europa?
– Was bedeutet die Amerikas Vormachtstellung für unsere Umwelt, aber auch für unsere Sicherheit?

Ungleichheit aus Sicht der Bundesregierung

25.09.2019/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Bundesregierung bewertet soziale Ungleichheit in Deutschland:

„Der Bevölkerungsanteil der Menschen, die als armutsgefährdet gelten, ist zwischen2005 und 2010 nahezu unverändert geblieben, danach leichtangestiegen. Nettovermögen sind weiterhin stark ungleich verteilt: Der Anteil, den die weniger vermögende Hälfte der Bevölkerung besitzt, liegt bei 2%. Andererseits ist der Anteil der Personen, die materielle Entbehrungen im Alltag erfährt, geringer als noch vor vier Jahren. In Deutschland wird Einkommensungleichheit bereits stark durch Steuern und Sozialtransfers verringert und liegt unter dem EU-Durchschnitt. Gegen Ungleichheit wirken zudem eine hohe Erwerbstätigkeit, eine geringe Arbeitslosigkeit, starke Tarifpartner und eine funktionierende betriebliche Mitbestimmung. Für die weitere Bekämpfung von Ungleichheit setzt die Bundesregierung darauf, dass auch Menschen und Haushalte im unteren Bereich der Einkommensverteilung besser von den derzeit guten wirtschaftlichen Bedingungen profitieren. Im Bereich der Arbeitsförderung hat sie dafür gesetzliche Grundlagen zur Verbesserung der Qualifizierung und der Beschäftigungschancen geschaffen. Um die finanzielle Situation von erwerbstätigen Eltern mit geringen Einkommen zu verbessern, wurde mit dem „Starke Familien“-Gesetz auch der Kinderzuschlag ausgeweitet.“ bundestag.de (Seite 44, Punkt 10)

Zum Thema

Wiederanstieg der Einkommensungleichheit diw.de

Datenbank zur weltweiten Ungleichheit (World Inequality Database (Datenbank zur weltweiten Ungleichheit, leitende Wissenschaftler sind Facundo Alvaredo, Lucas Chancel, Thomas Piketty, Emmanuel Saez und Gabriel Zucman), hier Deutschland wid.world

Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland bundestag,de

Was uns die Ungleichheit wirklich kostet ↗werner-vontobel.ch

Armin Schäfer, Politikwissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, über die politische Ungleichheit in Deutschland. dradio.de

980. Sitzung des Bundesrates

23.09.2019/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 20. September 2019:

TOP 25A Grundgesetzänderung zur Grundsteuerreform
Mit der geplanten Verfassungsänderung soll die Grundsteuer eindeutig der Befugnis des Bundes zugeordnet werden. Hierzu bekommt der Bund in Artikel 105 Grundgesetz uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Zugleich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer abweichend von dem geplanten wertabhängigen Modell (vgl. (TOP 25 b) zu berechnen: Ihnen gibt Artikel 72 Absatz 3 künftig eine umfassende abweichende Regelungskompetenz.
Der Bundesrat stimmte für die Grundgesetzänderung.

TOP 25B Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform
Der Gesetzentwurf soll die Grundsteuer-Einnahmen der Gemeinden und Städte sichern. Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt mit dem Gesetzentwurf erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.
Bei dem Reformvorhaben besteht Zeitdruck: Es muss bis Ende des Jahres beschlossen sein. Dann hätte der Bund fünf Jahre Zeit, um die notwendigen Daten zu erheben. Ebenso lange dürfen auch die bestehenden Regelungen noch gelten. Ab 2025 soll die Grundsteuer dann erstmals nach den neuen Grundstückswerten erhoben werden.
Der Bundesrat stimmte für den Gesetzentwurf.

TOP 27 Gesetz für bessere Löhne in der Pflege
Mit dem Gesetzentwurf soll die Grundlage für Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche geschaffen werden. Ziel sind höhere, nach Qualifikation differenzierende Mindestlöhne und ein Wegfall der Ost-West-Differenzierung beim Pflegemindestlohn. Erreicht werden soll dies über eine Anpassung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG). So soll ein neuer § 7a Absatz 1a AEntG eingeführt werden, mit dem ermöglicht wird, Tarifverträge auf die gesamte Pflegebranche zu erstrecken.
Der Bundesrat stimmte für den Gesetzentwurf.

Die vollständige Tagesordnung mit den Erläuterungen zu Inhalt und Beschlüssen lesen Sie hier bundesrat.de.

Steuervermeidung: Phantominvestitionen steigen

21.09.2019/EG
Quelle: International Monetary Fund, Washington, DC

Inaktive Unternehmen (Briefkastenfirmen) in Steueroasen untergraben die Steuererhebung / Luxemburg beherbergt ausländische Direktinvestitionen (FDI) in Höhe von rund vier Billionen US-Dollar

Nach offiziellen Statistiken beherbergt Luxemburg, ein Land mit 614.000 Einwohnern, ausländische Direktinvestitionen (FDI) in Höhe von rund vier Billionen US-Dollar. Die Höhe der ausländischen Direktinvestitionen (FDI) steht in keinem Verhältnis zur Luxemburger Wirtschaftskraft. Wie ist das möglich?
„Weltweit belaufen sich Phantom-Investitionen auf erstaunliche 15 Billionen Dollar oder das gesamte jährliche BIP der Wirtschaftsmächte China und Deutschland. Und trotz gezielter internationaler Versuche, die Steuervermeidung einzudämmen – insbesondere die G20-Initiative Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) und der automatische Austausch von Bankkontoinformationen innerhalb des Common Reporting Standard (CRS) – steigen die Phantominvestitionen weiter an und übertreffen das Wachstum echter FDI. In weniger als einem Jahrzehnt sind die Phantom-DI von rund 30 % auf fast 40 % der globalen FDI gestiegen (siehe Grafik). Dieses Wachstum ist einzigartig für FDI. Laut Lane und Milesi-Ferretti (2018) sind die DI-Positionen seit der globalen Finanzkrise schneller gewachsen als das Welt-BIP, während grenzüberschreitende Positionen in Portfolioinstrumenten und anderen Investitionen dies nicht getan haben.
(…).
Investitionen in ausländische Phantomunternehmen könnten darauf hindeuten, dass inländisch kontrollierte multinationale Unternehmen Steuerhinterziehung betreiben. Ebenso deuten Investitionen aus ausländischen Phantomunternehmen darauf hin, dass multinationale Unternehmen unter ausländischer Kontrolle versuchen, Steuern im Gastland zu vermeiden. Es überrascht nicht, dass das Risiko einer Volkswirtschaft für Phantominvestitionen mit dem Körperschaftsteuersatz steigt.“ ↗imf.org