BVerfG befasste sich auch mit der Meinungsbildung

19.07.2018/EG aus dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Karlsruhe

BVerfG verweist auch auf die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Gegengewicht zu den privaten Anbietern sowie zum Schutz der publizistischen Vielfalt:

„(1) Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 <158 f.>; 74, 297 <324 f.>; 83, 238 <297 f.>; 90, 60 <90>; 114, 371 <388 f.>; 119, 181 <215 f.>; 136, 9 <29 Rn. 31>). Denn der publizistische und ökonomische Wettbewerb führt nicht automatisch dazu, dass in den Rundfunkprogrammen die Vielfalt der in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster abgebildet wird. Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten (vgl. BVerfGE 119, 181 <217>; 136, 9 <29 Rn. 31>).“ (Absatz 77)

Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedenfalls im Wesentlichen öffentlich finanziert ist, wird er dazu befähigt, wirtschaftlich unter anderen Entscheidungsbedingungen zu handeln. Auf dieser Basis kann und soll

Europäische Kommission verhängt 4,34 Mrd. Euro Buße gegen Google

18.07.2018/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

Google hat Android (Betriebssystem für Mobilgeräte) zur Festigung der marktbeherrschenden Stellung (weltweiter Marktanteil: rund 80 %) seiner Suchmaschine benutzt

Google muss dieses Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen, da ihm ansonsten Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, drohen.

Google hat

  • von allen Herstellern von Android-Geräten als Bedingung für eine Lizenzierung des App-Store von Google (Play Store) verlangt, die Anwendung („App“) Google-Suche und die Google-eigene Browser-App (Chrome) auf ihren Geräten vorzuinstallieren,
  • Zahlungen an bestimmte große Hersteller und Mobilfunknetzbetreiber geleistet, wenn diese ausschließlich die App Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallierten, und
  • Hersteller, die Apps von Google auf ihren Geräten vorinstallieren wollten, daran gehindert, auch nur einziges intelligentes Mobilgerät zu verkaufen, das über eine alternative, von Google nicht genehmigte Android-Version – einen sogenannten Android-Fork – betrieben wird.

Die komplette Meldung lesen Sie hier ec.europa.eu.

Zum Thema

Zum Google-Konzern (Alphabet Holding) gehören u. a. Ads, Android, Chrome, Gmail, Maps, Search und YouTube. Die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2018 lesen Sie hier ↗abc.xyz

Ergänzende Informationen über Google lesen Sie hier lobbypedia.de.

Jeder Einwohner verfügt über ein Geldvermögen in Höhe von 71.000 Euro – durchschnittlich

16.07.2018/EG aus der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main

Geldvermögen der privaten Haushalte erreicht im ersten Quartal 2018 fast 5,9 Billionen Euro (+ 3,7 % gegenüber I/2017)

Nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank betrug das Geldvermögen* der privaten Haushalte in Deutschland, zum Ende des ersten Quartals 2018, 5.875 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (I/2017) beträgt die Steigerung 209,6 Milliarden Euro bzw. 3,7 Prozent. ↗bundesbank.de

*Bargeld und Einlagen, Schuldverschreibungen, Aktien und sonstige Anteilsrechte, Fonds, Versicherungsguthaben, Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionen, sonstige Forderungen und Vermögensbeteiligungen.

Zum Thema

Steckbrief der 25 reichsten Familien nzz.ch.

2013 hatten 17.400 der in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens einer Million Euro destatis.de.

Moderne Industriestaaten müssen mindestens einen Viertel ihres BIP allein dafür aufwenden, die Folgen der wachsenden Ungleichheit zu bewältigen werner-vontobel.ch.

„Ein Reihe von empirischen Studien zeigt, dass die Politik in den Vereinigten Staaten zugunsten der sozial Bessergestellten verzerrt ist, weil politische Entscheidungen den Präferenzen der Reichen entsprechen, wohingegen die der Mittelschicht und der Armen weitgehend ignoriert werden. (…) Das Muster ungleicher Repräsentation in Deutschland ähnelt dem der USA, obwohl beide Länder sich institutionell stark unterscheiden.“ ↗mpifg.de

1.422

14.07.2018/EG aus der Internationalen Organisation für Migration (IOM) der UN, Genf

Fluchtroute Mittelmeer, Stand 11.07.2018: Im Jahr 2018 haben bisher 1.422 Menschen die ‚Reise‘ über das Mittelmeer mit dem Tode ‚bezahlt‘ oder gelten als vermisst

Die UN-Migrationsagentur berichtet, dass 47.637 Migranten und Flüchtlinge bis zum 08. Juli 2018 auf dem Seeweg nach Europa gekommen sind. Italien ist mit 35 Prozent der Ankünfte, vor Spanien (34 Prozent) und Griechenland (30 Prozent), das verkehrsreichste Reiseziel.

Aktuelle Informationen zu den Migrationsbewegungen lesen Sie hier ↗iom.int

Zum Thema

Robert Misik Blog 554 “Von der Sprache der Rohheit zur Politik des Ertrinkenlassensderstandard.at.

Recht als Stabilisator der Ökonomie

13.07.2018/EG aus dem VÖLKERRECHTSBLOG, Berlin

Wouter Vandenhole, Rechtswissenschaftler, mit einem Plädoyer für eine von der herrschenden Lehre abweichende Lehre

Im Zuge der Entkolonialisierungswelle nach dem Zweiten Weltkrieg entstand eine Rechts- und Entwicklungspraxis (L&D) sowie eine akademische Auslegung, hin zu einer überwiegend ökonomischen Orientierung.

Nach einer Untersuchung durch David M. Trubek und Alvaro Santos lassen sich drei Denkrichtungen über die Rolle des Rechts identifizieren:

  • das Recht als Instrument des Staates,
  • das Recht als Instrument des Marktes und
  • das Recht als Regulator des Marktes.

Den kompletten Beitrag lesen Sie hier ↗voelkerrechtsblog.org.