Wenn der Lohn in die Armut führt

26.06.2018/EG

Oktober 2017: 1,08 Mio. Arbeitnehmer waren – offiziell – auf Sozialhilfe angewiesen / Zahl der Anspruchsberechtigten ist deutlich höher / Mindestlohn wird ab 01.01.2019 auf 9,19 Euro und ab 01.01.2020 auf 9,35 Euro erhöht

Nach Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt es sechs Studien, die sich mit der Nicht-Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II befassen. Danach liegen die Quoten für nicht in Anspruch genomme ALG-II-Leistungen zwischen 34 und 63 Prozent. bundestag.de

Heute hat die Mindestlohnkommission ihren Zweiten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst. Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro (+ 4,0 %) brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 und von 9,35 Euro (+ 1,7 %) brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vor. Die Bundesregierung setzt diesen durch eine Rechtsverordnung in Kraft. mindestlohn-kommission.de

Der aktuelle Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ist seit 01.01.2017 in Kraft. Für das Jahr 2018 fand keine Anpassung statt.

Flüchtlingsdebatte: Die »Zumutung« des Rechtsstaats

26.06.2018/EG aus dem Medium Blätter für deutsche und internationale Politik, Berlin

Vera Kohlmeyer-Kaiser, Rechtsanwältin, über eine – von Regierungen angelegte – Struktur ohne Skrupel

„Wenn und soweit der einzelne Flüchtling an der Beschaffung eines solchen Passes nicht mitwirkt – oder tatsächlich auch nicht mitwirken kann – und Deutschland selbst es nicht schafft, einen solchen Nationalpass oder zumindest ein laissez-passer – ein Reisedokument zur einmaligen Einreise in ein bestimmtes Land – zu beschaffen, dann scheitert die Abschiebung. (…) Diese Ohnmacht offenzulegen und dem Bürger die dahinterstehende Systematik zu erklären, scheint bis heute die Fähigkeiten – oder auch den Willen? – der Politik zu übersteigen.“ blaetter.de

Hörfunk-Tipp: ‘Marktkonforme‘ Demokratie

25.06.2018/EG aus dem Bayerischen Rundfunk (BR), München

ARD radiofeature von Barbara Eisenmann, Reporterin, über den Neoliberalismus und die Krise

„Wie kann es sein, dass die Schere zwischen arm und reich sich immer weiter öffnet, dass neoliberales Denken die globalen Wirtschaftskrisen seit 2007 gestärkt überlebt hat? Und dass Angela Merkel unsere Demokratie ‘marktkonform‘ gestalten will? Wirtschaftswissenschaftler und ihre informellen Netzwerke gewinnen immer größeren Einfluss auf Politik und Gesellschaft. Die Lehre von den selbstregulierenden liberalen Märkten ist seit Jahrzehnten die vorherrschende ökonomische Theorie. Und ihre Vertreter pflegen enge Beziehungen zu Politik und Finanzwelt. Ökonomen wie Jörg Asmussen, Axel Weber und Ottmar Issing arbeiten mal für das Bundeskanzleramt und die Ministerien, mal für die Europäische Zentralbank und die Deutsche Bundesbank, aber auch für die private Finanzwelt. Wessen Interessen vertreten sie und welche Macht haben ihre Netzwerke?“ ↗br.de

Geschäft mit Leiharbeitskräften boomt!

23.06.2018/EG aus der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), Düsseldorf

PwC-Umfrage bei 54 der 100 größten deutschen Zeitarbeitsfirmen: Anzahl der Zeitarbeiter ist 2017 um 5 % auf über 1 Mio. gestiegen

Ausgewählte Ergebnisse der PwC-Umfrage:

Das Wachstum im Jahr 2017 von fünf Prozent ist nach Angaben der befragten Zeitarbeitsfirmen auf die konjunkturelle Entwicklung sowie eine weitere Flexibilisierung der Personalkosten zurückzuführen.

57 Prozent der befragten Zeitarbeitsfirmen rechnen mit einer Verbesserung der Marge bis 2021 um zwei bis fünf Prozent 14 Prozent kalkulieren mit einer Verbesserung der Marge um über fünf Prozent. Die Digitalisierung der Personalakte kann zur Verbesserung der Marge um 0,5 bis 1,0 Prozentpunkte beitragen.

Den kompletten Bericht lesen Sie hier pwc.de

Zum Thema

Bundesanstalt für Arbeit vermittelt jeden dritten Job an Zeitarbeitsfirmen bundestag.de (siehe Punkt 2).

Flüchtlingsdebatte: Viele Behauptungen und wenig Sicherheit

23.06.2018/EG aus dem Netzwerk Flüchtlingsforschung, Osnabrück

Stellungnahmen von WissenschaftlerInnen zu medienwirksamen Behauptungen aus der Flüchtlingsdebatte

Mythos 2. „In den AnkER-Zentren wollen wir die Asyl-Verfahren nicht nur schneller, sondern auch sicherer durchführen. Sie sind notwendig.“

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, in: Tweet vom 28.05.18 des Bundesinnenministeriums mit Bezug auf die Sendung „Berlin direkt“ (ZDF) vom 27.05.18 (vollständiges Interview, Video abrufbar bis 27.05.19)

In diesem Zitat wird behauptet, AnkER-Zentren trügen zu ‚schnelleren‘ und ‚sicheren‘ Asylverfahren bei und seien notwendig. Doch wäre dem so?

‚Schneller‘?

Eine solche Unterbringung könnte die Verfahrensdauer durchaus verkürzen, insofern in den AnkER-Zentren wie in Transitbereichen der Flughäfen beschleunigte Verfahren angewandt würden. Das nach §18 Asylgesetz beschleunigte „Flughafenverfahren“ führt jedoch oftmals dazu, dass Asylbewerber*innen nicht ausreichend Zeit zur Verfahrensvorbereitung bleibt. In Kombination mit den kurzen Rechtsbehelfsfristen im Asylprozessrecht gefährdet dies die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren. Auch würden durch eine auf Quantität fokussierte schnellere Bearbeitung Asylbescheide potentiell noch fehleranfälliger, Verfahren also nicht kürzer, sondern aufgrund der zu überprüfenden Bescheide langwieriger. Freilich ließe sich ein Teil der Verfahren durch mehr und besser geschultes Personal beschleunigen, dies steht jedoch in keinem notwendigen Zusammenhang mit der Unterbringungsform.

‚Sicherer‘?

Welche oder wessen Sicherheit ist hier gemeint? Geht es dem Bundesinnenminister um Rechtssicherheit? Wenn in den AnkER-Zentren, wie … fluechtlingsforschung.net