Zivilcourage: Hinweisgeber schützen Rechtssystem – Gesetze schützen Hinweisgeber nicht

27.11.2017/EG

Der gesetzliche Schutz von Hinweisgebern in

Deutschland:

„In Deutschland gibt es keinen effektiven Schutz für Hinweisgeber. Stattdessen haben diese in vielen Fällen mit arbeits- beziehungsweise strafrechtlichen Konsequenzen oder anderen Nachteilen zu rechnen.“ ↗transparency.de

Russland:

„Der Staatsduma-Ausschuss für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der denjenigen, die den Strafverfolgungsbehörden Tatsachen der Korruption offenbaren, staatlichen Schutz zuspricht. Dem Gesetzprojekt steht nun die erste Lesung in der Duma bevor.
(…)
Zu den genauen Maßnahmen, die im Gesetzprojekt aufgeführt sind, gehören die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Meldung, eine kostenlose Rechtsberatung, der Schutz vor unrechtmäßiger Entlassung oder anderen Sanktionen bei der Arbeit sowie der Schutz vor jeder anderen Verletzung der Bürgerrechte. Insbesondere heißt es in dem Gesetzentwurf, dass eine Person, die Tatsachen über Korruption meldet, erst nach einer Sondersitzung der zuständigen Kommission unter Beteiligung eines örtlichen Staatsanwalts in den Schutz des Staates genommen werden kann. Die Schutzdauer soll zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung betragen.“ ↗rt.com

Transparency International:

„Hinweisgeber sind bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen und Straftaten in Verwaltung, Wirtschaft und anderen Organisationen unverzichtbar. Ohne sie würden viele Fälle von Korruption und Machtmissbrauch unerkannt bleiben und das Rechts- und Wirtschaftssystem sowie den sozialen Zusammenhalt beschädigen. Daher sind Maßnahmen zum Schutz und zur Ermutigung von Hinweisgebern ein wichtiger Schritt hin zur Eindämmung von Korruption.“