Wirtschaftssanktionen als Instrument zur Durchsetzung zweifelhafter Interessen

29.05.2018/EG aus dem Medium ZEIT-FRAGEN, Zürich

Hans Köchler, Rechtsphilosoph, zu den Sanktionen aus völkerrechtlicher Sicht

„Wenn der eine Staat sehr viel stärker ist als der andere, dann wird die Verlockung, die eigenen Interessen in Form von Sanktionen durchzusetzen, natürlich noch viel grösser sein. Umgekehrt gilt das Gegenteil. So wird etwa die Republik San Marino nicht im Traum daran denken, Sanktionen gegen die Vereinigten Staaten von Amerika zu verhängen.
Realpolitisch machen Sanktionen also nur Sinn, wenn es ein Ungleichgewicht der Macht gibt. Dafür gibt es auch einen empirischen Beleg. Der derzeit weltweit mächtigste Staat, die USA, hat in den letzten Jahrzehnten eine weit grössere Anzahl von Sanktionen verhängt als alle anderen Staaten zusammen. Eine detaillierte Statistik würde den Rahmen dieses Vortrages sprengen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch noch der Aspekt der Willkür, ja, der Erpressung, als Instrument der Aussenpolitik. Die Attitüde ist dabei oftmals eine der Selbstgerechtigkeit, mit welcher der sanktionierende Staat (beziehungsweise die sanktionierende Staatengruppe) quasi eine Kollektivstrafe verhängt. Dies zeigt sich augenblicklich auch ganz konkret an den Russlandsanktionen.“ ↗zeit-fragen.ch