Versammlungsfreiheit? Nicht hier!

05.07.2017/EG aus dem Verfassungsblog, Berlin

Benjamin Rusteberg, Rechtswissenschaftler, zur Versammlungsfreiheit in Hamburg (G20) vor dem Gesetz

„Vollends zur Farce gerät das Ganze, wenn die Polizei nunmehr offenbart, dass die in der Verfügung genannten Gründe in Bezug auf den Schutz der Grünanlagen offensichtlich von Anfang an nur vorgeschoben waren und es eigentlich um rechtlich nicht vermittelbare Sicherheitsinteressen ging: „Immer […] wenn wir solche Camps hatten, ist es zu schweren Ausschreitungen gekommen. […] [Man] kann […] doch wirklich von der Polizei nicht erwarten, dass wir diesen militanten Linksextremisten hier auch noch eine Rückzugfläche, eine Mobilisierungsfläche zur Verfügung stellen. […] Unsere Botschaft ist dort eindeutig: Aus Sicherheitsgründen, auch zum Schutz der Bevölkerung, werden wir diese Camps nicht zulassen.“ Vielleicht hat der Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Uhl jedenfalls in Bezug auf die Zeit des G20-Gipfels doch Recht mit seiner Annahme, dass „[das Land] von Sicherheitsbehörden geleitet“ wird.“ verfassungsblog.de