TV-Tipp: Milliarden aus der Staatskasse

08.06.2017/EG

Heute Abend, ab 22:00 Uhr, berichtet das ARD-Magazin PANORAMA über Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäfte / Höhe der entgangenen Steuern wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt

Mit Hilfe dubioser Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäfte sind den Finanzämtern mehr als 30 Milliarden Euro entgangen. Zweifellos ließen sich mit Steuergeldern in dieser Größe zahlreiche Investitionslücken, beispielsweise in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderbetreuung, Schulen und Universitäten, schließen. Gelandet ist es auf den Konten von Anwälten, Banken, Börsenmaklern und Vermögenden. Ermöglicht wurden die Transaktionen durch fehlende Aufsicht und Gesetzeslücken im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Verantwortliche Bundesfinanzminister im maßgeblichen Zeitraum (seit 2001):

  • Hans Eichel (SPD) 12.4.1999 bis 22.11.2005
  • Peer Steinbrück (SPD) 22.11.2005 bis 27.10.2009
  • Wolfgang Schäuble (CDU) seit 27.10.2009

Informationen aus der Arbeit des 4. Untersuchungsausschusses (Cum/Ex) lesen Sie hier↗bundestag.de.

Eine Erklärung der Cum-Ex-Geschäfte lesen Sie hierbundestag.de.

Bei einem Cum-Cum-Geschäft überträgt ein im Ausland lebender Aktienbesitzer seine deutschen Aktien vor dem Dividendenstichtag (das ist in der Regel der Tag nach der Hauptversammlung) an eine deutsche Bank. Die Übertragung erfolgt durch eine Wertpapierleihe oder durch einen Verkauf, ein so genanntes „Kassageschäft“. Die Aktien erreichen die Bank dann vor dem Dividendenstichtag. Diese erhält die Dividende abzüglich der Kapitalertragssteuer im Wert von 25 Prozent der Ausschüttung und minus Solidaritätszuschlag. Im Anschluss daran macht die Bank einen entsprechenden Erstattungsanspruch geltend. Nach dem Dividendenstichtag überträgt die deutsche Bank die Aktien an den ursprünglichen ausländischen Aktieninhaber zurück.
Dieser hätte, wenn er das Geschäft vom Ausland aus getätigt hätte, ebenfalls einen Steuererstattungsanspruch – allerdings nicht über die Kapitalertragssteuer im Wert von 25 Prozent, sondern nur zu zehn Prozent. Als Resultat des Steuertricks kann sich der Aktienbesitzer nun also fast die komplette Kapitalertragssteuer zurückzahlen lassen. Die Bank erhält für ihre Mithilfe eine Kompensationszahlung in Höhe von einigen Prozent der Dividende. Alle Beteiligten gewinnen – außer der deutsche Fiskus. Derartige Steuergestaltungsmodelle, die sich die unterschiedlichen Steuerregelungen verschiedener Staaten zunutze machen, heißen auch ‘Arbitragegeschäfte‘.