VW Abgasmanipulation: EU verklagt Deutschland

08.12.2016/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

Europäische Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren auch gegen Deutschland wegen unterlassener Sanktionen gegen die Volkswagen AG ein / Deutschland blockiert Offenlegung der Untersuchungen

Die Europäische Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Luxemburg, Spanien und das Vereinigte Königreich ein (jene Mitgliedstaaten, die Typgenehmigungen für die Volkswagen AG in der EU ausgestellt haben), weil sie ihre nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet haben, obwohl die Volkswagen AG verbotene Abschaltprogramme verwendete.

Darüber hinaus vertritt die Europäische Kommission die Auffassung, dass Deutschland und das Vereinigte Königreich das Gesetz gebrochen haben, indem sie sich nach Aufforderung durch die Europäische Kommission weigerten, alle in ihren nationalen Untersuchungen gesammelten Informationen offenzulegen, die potenzielle Unregelmäßigkeiten bei den Emissionen von Stickoxid (NOx) bei Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns und anderer Hersteller in ihrem Hoheitsgebiet betreffen.

Volkswagen AG baut um

18.11.2016/EG aus der Volkswagen AG, Wolfsburg

Automobilkonzern baut bis 2025 bis zu 23.000 Arbeitsplätze ab / Betriebsrat spricht von abgewehrten ‘Grausamkeiten‘ und informiert Mitarbeiter ungenau

Vorstand und Gesamtbetriebsrat von Volkswagen haben in Wolfsburg einen sogenannten Zukunftspakt unterzeichnet. Demnach soll das Programm für die deutschen Standorte mit rund 120.000 Mitarbeitern die Wettbewerbsfähigkeit der Marke Volkswagen deutlich verbessern und das Unternehmen zukunftsfest machen.

Konkret soll der Zukunftspakt die Produktivität in den deutschen Werken um rund 25 Prozent

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VW-Abgasmanipulation: KBA widerspricht VW

11.11.2016/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

VW Abgasmanipulation: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verneint die Darstellung von Volkswagen auf Einhaltung nach EU-Recht

Im fünften Untersuchungsausschuss (VW) stellte Mark Wummel, Abteilungsleiter im KBA, klar, dass Volkswagen auch nach EU-Recht eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat. bundestag.de

Zum Thema eine aktuelle Recherche des Bayerischen Rundfunks ↗br.de.