VW-Abgasmanipulation: EU-Labor publizierte Abweichungen im Jahr 2011

16.02.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

VW-Untersuchungsausschuss: JRC testete 2011 PKW von BMW, Fiat, Renault und VW, mit auffälligen Werten auf der Straße

Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU (Joint Research Centre, kurz JRC, Sitz in Ispra, Italien) publizierte Anfang 2011 die auffällig abweichenden Messergebnisse von Stickstoffoxidwerten im Labor- und Straßenbetrieb bei PKW verschiedener Hersteller mit Dieselmotor. Die Ursachen für die Abweichungen konnte die Forschungsstelle nicht nachweisen. bundestag.de

VW-Abgasmanipulation: Terminfülle bei ehemaligen Verkehrsministern

15.02.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

VW-Untersuchungsausschuss befragte ehemalige Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee und Peter Ramsauer

Gestern Abend wurden die früheren Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD/2005 bis 2009) und Peter Ramsauer (CSU/2009 bis 2013) zu den Vorgängen rund um die Abgasmessungen der Automobile befragt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erläuterte am 12.09.2007 detailliert die von den Automobilherstellern angewandten illegalen Maßnahmen zur Ermittlung des Ausrollwertes sowie die (selbstverordneten) Testbedingungen. Die Erkennung der Prüfzyklen und die Verwendung von Abschalteinrichtungen sind Teil der Maßnahmen. Die DUH wies sehr deutlich auf die Verbrauchertäuschungen hin und forderte das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrt Bundesamt auf zu handeln. Tiefensee hatte keine Zeit für ein Gespräch mit Vertretern der DUH: „Wir hatten alle Hände voll zu tun“. bundestag.de

Ergänzende Informationen zum ‘Tatendrang‘ der Bundesverkehrsminister und eine Chronologie der Ereignisse lesen Sie hier↗duh.de.

VW-Abgasmanipulation: Zahl der Beschuldigten steigt

29.01.2017/EG aus der Staatsanwaltschaft Braunschweig

Ermittlungen auf 37 Personen, darunter der ehemalige Konzernlenker Martin Winterkorn, ausgeweitet

„In dem bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig geführten Ermittlungsverfahren gegen verantwortliche Mitarbeiter der Volkswagen AG wegen der Manipulation von Abgaswerten bei Diesel- Fahrzeugen ist die Zahl der Beschuldigten aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse von bisher 21 auf nunmehr 37 Personen ausgeweitet worden.

Unter Ihnen befindet sich auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG, Herr Prof. Dr. Martin Winterkorn wegen des gegen ihn und alle anderen Beschuldigten bestehenden Anfangsverdachts des Betruges und der strafbaren Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Aufgrund der hiesigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, insbesondere Erkenntnissen hier geführter Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten sowie der Auswertung beschlagnahmter Dateien haben sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der genannte Beschuldigte früher als von ihm öffentlich behauptet Kenntnis von der manipulierenden Software und deren Wirkung gehabt haben könnte.“ ↗staatsanwaltschaften.niedersachsen.de

Autokonzerne mit technischen Problemen?

20.01.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Matthias Wissmann, bezeichnete Abgasvorgaben „wahnsinnig hart“, aber „noch machbar“

Im 5. Untersuchungsausschuss (VW/Abgasmanipulation) wurden acht Zeugen befragt. Ex-VW-Vorsitzender Martin Winterkorn wusste von nichts und auch alle anderen Zeugen aus der Automobilbranche zeigten sich überrascht. +bundestag.de

VW-Abgasmanipulation: Justizminister deutet Aktivität an

13.12.2016/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant noch bis zum Jahresende (2016) den Entwurf einer Musterfeststellungsklage

„Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beabsichtigt, noch in diesem Jahr den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vorzulegen. Dabei sollen sowohl die Empfehlung der Europäischen Kommission für „Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten“ vom 11. Juni 2013 als auch die Rechtsvorschriften und Erfahrungen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Berücksichtigung finden. Ziel ist es, die zivilprozessuale Rechtsdurchsetzung insbesondere für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu vereinfachen und zugleich einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung vorzubeugen.“ bundestag.de