Abgasmanipulation: Verbraucherschutz bleibt mangelhaft

23.06.2020/EG
Quelle: Verfassungsblog, Berlin

Maximilian Steinbeis, Chefredakteur des Verfassungsblog, über den ‘Klageweg‘ der VW-Besitzer

„Ist die deutsche Justiz nicht unabhängig genug, um über den VW-Skandal zu urteilen? Diese Frage hat das Landgericht Erfurt soeben dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt (Beschluss vom 15.6.2020, Az. 8 O 1045/18). (…). Ende Mai hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Vorgehen der Dieselhersteller als sittenwidrige Schädigung einen Ersatzanspruch aus § 826 BGB begründet. Allerdings müssen sich die Käufer anrechnen lassen, dass sie all die Jahre mit ihren Autos herumfahren konnten. Dies hält der RiLG Martin Borowsky für europarechtswidrig: (…). Als zweite Vorlagefrage verlangt der Erfurter Richter aus Luxemburg nach Klärung, ob „es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 S. 3 EUV sowie Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ handle. …“ verfassungsblog.de

Recht: Musterfeststellungsklage ab 01. November 2018 möglich?

09.05.2018/EG

Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen – Gesetz soll am 01. November 2018 in Kraft treten

„Sind in einem Fall viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen, so können bestimmte Verbände für sie künftig in einem Musterverfahren Grundsatzfragen gerichtlich verbindlich und gebündelt klären lassen. Das ist vor allem bei sogenannten Massengeschäften der Fall – wie Preiserhöhungen von Banken oder Energielieferanten, aber auch unfairen Vertragsklauseln von Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften.“ ↗bundesregierung.de

„Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage müsse spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten, damit geschädigte VW-Kunden ihre Rechte noch geltend machen können, bevor ihre Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2018 verjährt sind. Das entsprechende Feststellungsurteil würde dann für alle Verbraucher gelten, die sich in das Klageregister eingetragen haben.“ vzbv.de

DUH: Volkswagen nutzt weiterhin Abschalteinrichtungen

02.06.2017/EG aus der NRO Deutsche Umwelthilfe (DUH), Berlin

DUH: VW legte im Verfahren Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes vor, die bestätigen, dass VW auch nach dem Software-Update immer noch (nun angeblich zulässige) Abschalteinrichtungen nutzt

„Während des Verfahrens (am 31. Mai vor dem Landgericht Düsseldorf) legte VW Unterlagen des KBA vor, die bestätigen, dass VW auch nach dem Software-Update weiterhin Abschalteinrichtungen in vielen betroffenen Fahrzeugmodellen verbaut hat. Diese sollen nach Ansicht des KBA zulässig sein. Gründe für die Zulässigkeit werden nicht genannt.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt: „Abschalteinrichtungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Im normalen Gebrauch eines Autos sind sie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – illegal. Mit welcher Begründung die von VW jetzt immer noch benutzten Abschalteinrichtungen zulässig sein sollen, ist uns nicht bekannt und wurde auch von VW nicht erklärt. Im Gegenteil: Noch in der Verhandlung vor dem Landgericht leugnete die Prozessvertretung von VW die Existenz der Abschalteinrichtungen, obwohl sie durch die von VW selbst vorgelegten und uns bis dahin unbekannten Dokumente bestätigt wurden.“ ↗duh.de

VW: Neue Software ohne Wirkung?

15.03.2017/EG aus der NRO Deutsche Umwelthilfe (DUH), Berlin

DUH erhebt Klage gegen KBA wegen weitgehend unwirksamem Software-Update bei Betrugs-Diesel von VW

„Auch nach dem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verordneten Software-Update eines VW Golf 6 (Abgasnorm Euro 5) stößt dieser mit 602 mg/km mehr als das Dreifache der für die Abgasnorm Euro 5 erlaubten Menge von 180 mg/km an giftigen Stickoxiden aus. Dies ist das Ergebnis von Straßenmessungen, die im Februar und März 2017 durch das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) durchgeführt wurden. Die gegenüber der Volkswagen AG (VW) durch das KBA verfügte Rückrufanordnung vom 15. Oktober 2015 ist damit offenkundig ungeeignet, um rechtmäßige Zustände herbeizuführen. Die DUH wird daher heute (14.03.2017) Klage gegen die Rückrufanordnung des KBA vor dem Verwaltungsgericht Schleswig erheben.“ ↗duh.de

Abgasmanipulation: VW kein Einzelfall?

07.03.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

VW-Untersuchungsausschuss: Auffällige Werte auch bei Fiat Chrysler

Die kalifornische Umweltbehörde California Air Resources Board, kurz CARB, deckte die Abgasmanipulationen von Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns auf. Gestern Abend teilte die CARB-Chefin Mary Nichols in einer Videokonferenz den Ausschussmitgliedern mit, dass aktuell Tests wegen Auffälligkeiten bei Fiat Chrysler durchgeführt und weitere Dieselfahrzeuge als auch benzingetriebene Fahrzeuge untersucht werden. bundestag.de