Riester-Rente: Nur für Versicherer rentabel

03.12.2019/EG
Quelle: Bund der Versicherten (BdV), Hamburg

BdV: Lobbyverband der Versicherer verschleiert Riester-Desaster

„Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat jüngst in einer Stellungnahme, mit Bezug auf eine Studie der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), die Riester-Rente als Erfolg gefeiert. Nach Prüfung durch den Bund der Versicherten e. V. (BdV) stellen sich die behaupteten Zahlen jedoch als unhaltbar heraus. (…). Nach Modellierungen des BdV ergänzt die Riester-Rente die gesetzliche Rente nur noch um knapp ein Zwanzigstel, zukünftig etwa nur noch ein Dreißigstel. (…). In dem vom GDV herangezogenen Modellfall sinkt nach Berechnungen des BdV die Riester-Anwartschaft für Frauen von gut 70 Euro auf knapp 20 Euro bei heute abgeschlossenen Verträgen.“ ↗bundderversicherten.de

Zum Thema

Gerhard Bäcker, Sozialwissenschaftler an der Universität Duisburg-Essen:

„Grundgedanke des mit der Riester-Rente eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik war, die infolge des sinkenden Rentenniveaus entstehenden Versorgungslücken im Alter durch den Auf- und Ausbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge auszugleichen. Die vorliegenden Daten zeigen, dass dieses Ziel nicht erreicht worden ist und auch in Zukunft nicht erreicht werden kann.“ ↗sozialpolitik-aktuell.de

Johannes Steffen, Rentenexperte und Redakteur von PORTAL SOZIALPOLITIK:

„Alle Jahre wieder erweckt die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht den Eindruck, die unter Rot-Grün zu Beginn des Jahrhunderts eingeleitete drastische Senkung des Rentenniveaus könne durch staatlich geförderte Privatvorsorge (»Riester«-Rente) aufgefangen werden. Wer die staatliche Förderung seit 2002 ohne Unterbrechung und voll ausschöpft, komme zusammen mit der gesetzlichen Rente auch weiterhin annähernd auf ein Gesamtversorgungsniveau, wie es zuvor alleine durch die gesetzliche Rente gewährleistet wurde – also rund 53 Prozent (Sicherungsniveau vor Steuern).“ portal-sozialpolitik.de

Die Regierungsverantwortung im Rückblick:

  • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
  • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
  • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
  • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
  • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
  • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
  • 1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP
  • 1969 bis 1982: SPD/FDP
  • 1966 bis 1969: CDU/CSU/SPD
  • 1963 bis 1966: CDU/CSU/FDP
  • 1949 bis 1963: CDU/CSU mit wechselnden Koalitionspartnern (FDP/DP/GB/BHE/FVP)

Sozialausgaben 2018

02.10.2019/EG
Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Duisburg

Sozialleistungsbudget betrug 2018 nahezu eine Billion Euro / Rentenversicherung war mit 313 Milliarden Euro die größte Position

Struktur der Sozialleistungen nach Leistungsarten 2018:
Leistungsart: Summe in Euro / Anteil am gesamten Sozialbudget in Prozent

  • Rentenversicherung: 313,1 Mrd. Euro / 30,3 %
  • Krankenversicherung: 237,4 Mrd. Euro / 22,9 %
  • Jugend- und Sozialhilfe: 86,4 Mrd. Euro / 8,4 %
  • Pensionen und Beihilfen: 80,8 Mrd. Euro / 7,8 %

Gerhard Bäcker, Sozialwissenschaftler am Institut für Soziologie der Universität Duisburg-Essen:
„Um die Höhe der Sozialleistungen einzuschätzen, reicht es nicht, lediglich auf die absoluten Zahlen Bezug zu nehmen. Entscheidend ist, in welchem Verhältnis die Sozialleistungen zur wirtschaftlichen Leistungskraft des Landes stehen. Als zentraler Indikator dafür gilt das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Wenn die Sozialleistungen auf das BIP bezogen werden, errechnet sich eine Sozialleistungsquote von 29,4 %. Dieser Wert weist seit nunmehr vielen Jahren nur geringfügige Schwankungen auf. Die häufig geäußerte Aussage, der Sozialstaat werde immer „teurer“, lässt sich nicht bestätigen.“ ↗sozialpolitik-aktuell.de

Altersvorsorge: Milliarden für Provisionen

28.01.2019/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Lebens- und Pensionsversicherungen: Seit 2008 flossen 54,8 Milliarden Euro Provisionsgelder an Versicherungsvermittler

„Der Bundesregierung sind Regelungen aus Dänemark, Finnland, den Niederlanden, Norwegen und dem Vereinigten Königreich bekannt, die für bestimmte Versicherungszweige, -produkte oder Vermittlertypen Provisionen teilweise oder ganz verbieten (siehe auch Bundestagsdrucksache 19/4390). Ein Provisionsverbot ist in Deutschland allerdings nicht vorgesehen.“ bundestag.de (Seite 5)

Zum Thema

Lebensversicherer steigern Gewinnabführung an Obergesellschaften

In Deutschland werden 37 Lebensversicherungsunternehmen als Aktiengesellschaft betrieben. Die Ergebnisabführungen (Übertragung der Gewinne an Obergesellschaften gemäß Gewinnabführungsvertrag) sind für die von der BaFin beaufsichtigten Lebensversicherungsunternehmen von 348,6 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 1,53 Milliarden Euro im Jahr 2017 gestiegen. bundestag.de (Seite 3)

Versicherungskonzerne hintergehen ihre Kunden?

02.07.2018/EG aus dem Medium RUBIKON, Mainz

Versicherer erwirtschafteten 2016 eine Umsatzrendite (vor Bildung der Zinszusatzreserve) in Höhe von 20,56 % (BMW erreichte 2016 ‘nur‘ 10,3 %)

„Die in der Öffentlichkeit vorherrschende These, der gegenwärtige Niedrigzins gefährde die Altersvorsorge mit Lebensversicherungen ist krass falsch. Die bestehenden Verpflichtungen in Form von Garantiezinsen können leicht erfüllt werden. Die Versicherer erzielen seit Jahren Nettoverzinsungen von deutlich über 4 Prozent. Für die Erfüllung der versprochenen Garantiezinsen benötigen sie gerade mal 1,9 Prozent.

Die Versicherer sind extrem profitabel und erzielten 2016 eine Umsatzrendite von 20,56 Prozent, ungefähr doppelt so viel wie die erfolgreichen deutschen Automobilhersteller. Es gelingt ihnen jedoch, den gewaltigen Rohüberschuss von 22,7 Milliarden Euro so zu gestalten, dass sie am Ende nur einen Gewinn nach Steuern in Höhe von rund 1,5 Milliarden ausweisen. Die Behauptung der Branche, rund 90 Prozent des Überschusses lande bei den Kunden, ist irreführend: Tatsächlich wurden 2016 vom Rohüberschuss nur 45 Prozent an die Kunden ausgeschüttet.“ ↗Link

Finanzstabilität mit instabilen Faktoren

28.06.2018/EG aus dem Bundesministerium der Finanzen, Berlin

Fünfter Bericht zur Finanzstabilität in Deutschland: Niedrigzinsumfeld fordert Banken und Versicherer

„Systemrelevante“ Banken*

„Aufgrund der sehr langen Phase niedriger Zinsen und des günstigen Wirtschaftswachstums berücksichtigen die internen Risikomodelle der Institute derzeit nur in begrenztem Umfang Krisenperioden mit konjunkturellen Abschwüngen und entsprechend höheren Kreditausfallraten. Damit besteht die Gefahr, dass systemische Risiken im Bankensektor insgesamt unterschätzt werden, die etwa bei einer abrupten Eintrübung der Konjunktur eintreten können. Eine Simulationsstudie der Bundesbank lieferte Hinweise, dass einige dieser Institute systemische Kreditrisiken unterschätzen könnten.“

Lebensversicherer¹

„Die niedrigen Zinsen belasten die deutschen Lebensversicherer weiter erheblich. Aktuell liegen die Marktzinsen deutlich unter den durchschnittlichen Zinsgarantien der Lebensversicherer. Deshalb stehen viele Lebensversicherer vor der Herausforderung, hinreichend Erträge zu erwirtschaften, um ihre langfristigen Verpflichtungen zu erfüllen.“

Wohnimmobilien

„Der Preisauftrieb bei deutschen Wohnimmobilien setzte sich im Berichtszeitraum fort. Nach Berechnungen der Bundesbank stiegen die Preise von Wohnimmobilien in Deutschland im Jahr 2017 durchschnittlich um 7,0 Prozent, nach 8,3 Prozent im Vorjahr. Die anhaltend hohe Preisdynamik ist vor allem Ausdruck der im Vergleich zum Angebot nach wie vor kräftigen Nachfrage nach Wohnraum. (…) Nach Schätzungen der Bundesbank betrugen die Preisübertreibungen im Jahr 2017 in den städtischen Gebieten insgesamt zwischen 15 Prozent und 30 Prozent.“

Den kompletten Bericht lesen Sie hier ↗bundesfinanzministerium.de.

* Große und stark vernetzte Institute spielen eine zentrale Rolle für die Stabilität des Finanzsystems und gelten deswegen als systemrelevant.

¹ Zum Thema

Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2018: Lebensversicherer darf Beteiligung an Bewertungsreserven kürzen.

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Juni 2018 entschieden, dass die Neuregelung zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) in der Lebensversicherung gemäß § 153 Absatz 3 Satz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in der Fassung des Lebensversicherungsreformgesetzes vom 1. August 2014, in Kraft getreten am 7. August 2014, nicht verfassungswidrig ist. bundesgerichtshof.de