Syrien: NATO-Partner Türkei verstößt gegen Völkerrecht

08.03.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Wissenschaftliche Dienste (WD) bewerten türkischen Militäreinsatz in Syrien als Verstoß gegen die VN-Charta

WD zur „Völkerrechtliche Bewertung der „Operation Olivenzweig“ der Türkei gegen die kurdische YPG in Nordsyrien“:

„Angesichts der bestehenden Zweifel am Vorliegen einer Selbstverteidigungslage nach Art. 51 VN-Charta sowie am verhältnismäßigen Vorgehen der türkischen Streitkräfte in Nordsyrien steht die Berufung der Türkei auf das Selbstverteidigungsrecht auf ausgesprochen ‘tönernen Füßen‘.
Den NATO-Bündnispartnern würde es nun obliegen, das NATO-Mitglied Türkei z.B. im Rahmen von NATO-Konsultationen nach Art. 4 NATO-Vertrag aufzufordern, triftige Beweise für das Vorliegen einer Selbstverteidigungslage nach Art. 51 VN-Charta beizubringen und von einer Weiterverfolgung der militärstrategischen Ziele in Nordsyrien Abstand zu nehmen. In diesem Zusammenhang könnte die Türkei an ihre Verpflichtung aus Art. 1 NATO-Vertrag erinnert werden, sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.“ bundestag.de

Zum Thema

Rüstungsexporte Deutschlands 2008 bis 2017 bundestag.de.

Ein Blick nach ‘Kurdistan‘

22.09.2017/EG aus dem Medium VOLTAIRNET, Damaskus

Sarah Abed, Journalistin, mit einem kritischen Bericht zur kurdischen Vergangenheit und Gegenwart

Vieles von dem, welches die Kurden als ihre eigene und einzigartige Kultur beanspruchen ist aktuell entliehen von älteren Kulturen, wie der Assyrer, der Armenier, und der Suryoyes. In der Tat gehörte der größte Teil des Landes in der Ost-Türkei, welches die Kurden als das Ihre beanspruchen, den Armeniern. So es ist wenig überraschend, dass die Kurden den Türkischen Völkermord an den Assyrern und 1915 den Völkermord an den Armeniern unterstützten. ↗voltairenet.org

Präsidialsysteme im Vergleich

01.05.2017/EG aus dem Völkerrechtsblog, Berlin

Hüseyin Celik, Rechtswissenschaftler, über Merkmale der Präsidialsysteme in USA und Türkei

„Die Hauptmerkmale eines Präsidialsystems liegen z.B. in Verfahren, in denen der Regierungschef ausgewählt und aus dem Amt entlassen wird, in den Befugnissen des Regierungschefs bei der Vorlage oder zum Veto der Gesetze sowie in der Struktur und der Ausgestaltung der Zuständigkeiten der Legislative. Was diese Merkmale angeht, weist das türkische Präsidialsystem weder Ähnlichkeiten zum französischen noch zum US-amerikanischen Präsidialsystem auf.“ ↗voelkerrechtsblog.org

Türkisches Wahlfieber

13.03.2017/EG aus dem Mediendienst Integration, Berlin

Türkische Wähler stimmen am 16. April 2017 über eine neue Verfassung ab

Der Präsident der Republik Türkei, Recep Tayyip Erdoğan (AKP), strebt ein Präsidialsystem an. Dazu muss er die Verfassung anpassen. Ein Wählervotum für die neue Verfassung würde Präsident Erdoğan zugleich das Amt des Regierungschefs ermöglichen. Die Justiz sowie das Parlament würden an Einfluss verlieren.

Etwa 1,4 Millionen in Deutschland lebende türkische Wahlberechtigte (das ist fast die Hälfte aller potentiellen türkischen Wähler im Ausland) können sich an dieser Entscheidung beteiligen. Wer sich registriert hat, kann zwischen dem 27. März und dem 09. April in den bundesweit dreizehn türkischen Generalkonsulaten seine Stimme abgeben.

Bei den Türkischen Parlamentswahlen 2015 stimmten 575.700 Wähler von 1,41 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland ab. Im Ergebnis stimmten 59,7 Prozent für die regierende AKP.

Zum Thema

Ein Eindruck aus der Studie ’Integration und Religion aus der Sicht von Türkischstämmigen in Deutschland‘:

„Die große Mehrheit der Türkeistämmigen ist mit ihrem Leben in Deutschland zufrieden oder sehr zufrieden. 90 % antworten auf die Frage, ob sie sich alles in allem in Deutschland wohlfühlen, mit „ja, sehr wohl bzw. „ja, eher wohl“. Nur ein kleiner Teil der Befragten, insgesamt 10 %, bekundet, sich „eher“ bzw. „gar nicht“ wohl zu fühlen.“

Die komplette Studie lesen Sie hieruni-muenster.de.

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Angriff auf türkisches Stromnetz durch US-Hacker?

08.01.2017/EG aus dem Medium Deutsch Türkische Nachrichten (DTN), Berlin

DTN: Türkei meldet einen Angriff auf ihr Stromnetz / Regierung gibt Cyber-Attacke aus USA an

DTN: HABERTURK zitiert den türkischen Energieminister Berat Albayrak: „Wir haben am 30. Dezember die Information erhalten, dass unsere Elektrizitätswerke Ziele von Cyber-Angriffen werden könnten. Gestern wurde ein Cyber-Angriff aus den USA auf unsere Werke ausgeführt, den wir vereiteln konnten…“ ↗deutsch-tuerkische-nachrichten.de