Neuregelungen zum November

31.10.2016/EG aus der Bundesregierung, Berlin

Neuregelungen zum November 2016: Zentrales Transplantationsregister, Maßnahmen gegen Menschenhandel und weitere Förderungen für ländliche Infrastruktur

Transparenz bei Organspende

Deutschland richtet erstmals ein zentrales Transplantationsregister ein, das alle Daten zur Organspende bündelt und miteinander verknüpft. Es dient der Patientensicherheit und sorgt für mehr Transparenz. Datenschutz hat dabei oberste Priorität. So dürfen Daten von lebenden Organspendern und Organempfängern erst übermittelt werden, wenn sie ausdrücklich einwilligen.