Syrien: Beteiligung von Russland ist völkerrechtskonform, von Israel und USA nicht

11.07.2018/EG aus dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, Berlin

Völkerrechtlichen Bewertung der russischen, amerikanischen und israelischen Beteiligung am Syrienkonflikt:

Russland

„Die russische Beteiligung am Syrienkonflikt beruht auf der ausdrücklichen Zustimmung des Assad-Regimes, die völkerrechtlich vertretungsbefugt ist. Insofern verletzt Russland nicht das Gewaltverbot nach Art. 2 Nr. 4 VN-Charta. Unter dem Gesichtspunkt des ‘ius ad bellum‘* ist die russische Beteiligung am Syrienkonflikt daher völkerrechtskonform.“

USA

„Die militärische Präsenz der USA in Syrien im Kampf gegen den ‘IS‘ ist unter dem Blickwinkel des Rechts auf Selbstverteidigung gegen nicht-staatliche Akteure völkerrechtlich umstritten und lässt sich mit abnehmender territorialer Präsenz des ‘IS‘ in Syrien immer weniger begründen.“

Israel

„Die Bewertung der israelischen Angriffe gegen syrische und iranische Stellungen sowie die Hisbollah erweist sich als völkerrechtlich problematisch. Die Faktenlage ist in vielen Fällen nicht hinreichend geklärt. Hinzu kommt, dass die völkerrechtlich vorgebrachten Rechtfertigungsgründe zum Teil umstritten sind.“

Die komplette Bewertung lesen Sie hier bundestag.de.

*ius ad bellum (lateinisch) – das Recht zum Krieg

Nachtrag am 12.07.2018 zum Thema

Elizabeth Tsurkov, Politologin und Journalistin, beschreibt die aktuelle Lage der syrischen Bevölkerung:

„Gespräche mit Zivilisten in allen von Rebellen besetzten Gebieten Syriens zeigen, dass sie weitgehend als inkompetente und missbräuchliche Herrscher wahrgenommen werden, die es versäumen, Zivilisten mit Grundbedürfnissen, Dienstleistungen und Recht und Ordnung zu versorgen und ihren Machtvorteil zu ihrem persönlichen Vorteil auszunutzen.

Rakka/Syrien: Kriegsverbrechen durch USA, Großbritannien und Frankreich?

05.06.2018/EG aus der Nichtregierungsorganisation AMNESTY INTERNATIONAL, Berlin/London

Artillerie- und Luftangriffe durch Streitkräfte der USA, Großbritannien und Frankreich führten zu zahlreichen zivilen Todesopfern / Befreiung mit Präzisionswaffen oder Kriegsverbrechen?

Vor einem Jahr, am 06. Juni 2017, begannen die Streitkräfte der USA, Großbritannien und Frankreich mit ihren Angriffen auf IS-Stützpunkte in der syrischen Stadt Rakka. In fünf Monaten feuerten US-Marine-Truppen rund 30.000 Artilleriegeschosse in die Stadt (mehr als im gesamten Vietnamkrieg). Diese Artilleriegeschosse, abgefeuert von einer M777 Haubitze, haben eine durchschnittliche Fehlertoleranz von über 100 Meter!

„Amnesty International fordert die Koalition und ihre Mitgliedstaaten auf, das Ausmaß und die Schwere der Verluste an zivilen Leben und der Zerstörung von Eigentum und Lebensgrundlagen, die sich aus ihren Angriffen in Rakka ergeben haben, öffentlich anzuerkennen.“ Link

Kriegsrecht – ein (unzivilisierter) Anspruch auf Töten und Zerstören

16.04.2018/EG

Helmut Philipp Aust, Rechtswissenschaftler, zur rechtlichen Einordnung des militärischen Angriffs vor wenigen Tagen in Syrien durch Frankreich, Großbritannien und USA

„Die Bundesregierung betont gerne, dass Deutschland für eine regelbasierte internationale Ordnung stehe. Das völkerrechtliche Gewaltverbot ist ein zentraler Eckpfeiler dieser Ordnung. Es zu verteidigen sollte Anliegen der deutschen Bundesregierung sein – auch gegenüber den westlichen Verbündeten. Dabei muss sich die Bundesregierung nicht mit Russland gemein machen. Im Gegenteil: Die Glaubwürdigkeit der richtigen Politik der Nichtanerkennung der Annexion der Krim hängt auch davon ab, dass der Westen nicht mit zweierlei Maß misst. Ein Unrecht rechtfertigt dabei kein anderes. Russlands Politik in der Ukraine wird nicht dadurch völkerrechtskonform, dass westliche Staaten in Syrien ebenfalls gegen das Völkerrecht verstoßen. Die politische Überzeugungskraft einer Politik, die auf Einhaltung des Völkerrechts pocht, hängt aber davon ab, dass Doppelstandards möglichst vermieden werden.“ verfassungsblog.de

„Das Kriegsrecht ist ein Teil des Völkerrechts. Es sind Verträge, in denen genau steht, wie sich alle, die gegeneinander Krieg führen, im Krieg zu verhalten haben. Früher hat der König eines Landes bestimmt, ob er gegen ein anderes Land Krieg führt, um seine Ziele durchzusetzen. Das nannte man „Kriegsfreiheit“. Seit 1928 aber gilt das Kriegsverbot*. Damals haben mehrere Staaten in Paris einen Vertrag geschlossen, den im Laufe der Zeit immer mehr Staaten unterschrieben haben. Ein Angriffskrieg ist nach dem Kriegsrecht verboten.“ ↗bpb.de

*Die elf Erstunterzeichner: Australien, Deutsches Reich, Großbritannien, Indien, Freistaat Irland, Italien, Kanada, Neuseeland, Tschechoslowakei, Südafrikanische Union und USA. wikipedia.org

Ergänzung am 18.04.2018

Dr. Assim Rahaibani, Leiter der Klinik in Douma:
„Ich war mit meiner Familie im Keller meines Hauses, dreihundert Meter von hier in der Nacht, aber alle Ärzte wissen, was passiert ist. Es gab eine Menge Granaten [von Regierungskräften] und Flugzeuge waren nachts immer über Douma – aber in dieser Nacht gab es Wind und riesige Staubwolken kamen in die Keller und Keller, in denen die Menschen lebten. Die Menschen kamen hier an und litten unter Sauerstoffmangel. Dann rief jemand an der Tür, ein „Weißer Helm“, „Gas!“, und eine Panik begann. Die Leute fingen an, sich gegenseitig mit Wasser zu überschütten. Ja, das Video wurde hier gedreht, es ist echt, aber was man sieht, sind Menschen, die an Hypoxie leiden – keine Gasvergiftung.“ independent.co.uk

Syrien: Das Gift in den Meldungen

12.04.2018/EG

Syrien: ARD-Mittagsmagazin weist auf manipulierte Bilder und Nachrichten hin

Montag, 09.04.2018: Die Bundesregierung hat den mutmaßlichen Giftgasangriff auf Duma in der syrischen Region Ost-Ghouta „auf das Allerschärfste“ verurteilt. „Das Vorgehen des Regimes ist abscheulich, es ist menschenverachtend und es verstößt gegen elementare Regeln des humanitären Völkerrechts“, sagte Regierungssprecher Seibert. ↗bundesregierung.de

Eine Orientierungshilfe durch das mit dem ‘Vermutungs-Virus‘ erfassten Nachrichten-Stakkato im Syrien-Konflikt sehen Sie im ARD-Mittagsmagazin (Minute 14 bis Minute 23) ↗daserste.de.

Zum Thema

Unser Beitrag vom 09.04.2018 – Die Fundamente des Irak-Krieges: Lügen

Nachtrag am 13.04.2018
Die mangelhafte Arbeit von Leitmedien im Fall Skripal nachdenkseiten.de.

Medien: Um Syrien wird auch in den Nachrichten gekämpft

16.03.2018/EG aus dem Medium INFOSPERBER, Spiegel bei Bern

Helmut Scheben, Autor, über die allgegenwärtigen Manipulationen in den Nachrichten und einer vernachlässigten Darstellung der Verhältnisse in und um Syrien

„Zum syrischen Volk gehörten auch diejenigen syrischen Polizisten, Soldaten, Gemeindevorsteher und viele andere, die als «Sympathisanten des Regimes» im Frühjahr und Sommer 2011 umgebracht wurden.

Westliche Medien hatten damals fast ausschließlich über «friedliche Demonstranten» der Opposition berichtet. Dass «Assad-Sympathisanten» mit vorgehaltener Maschinenpistole aus den Häusern geholt und erschossen wurden, ist in Bild und Ton in zahlreichen Fällen dokumentiert. Ebenso das Erstürmen und Niederbrennen von staatlichen Einrichtungen und die Ermordung des Personals.

Die Darstellung, friedliche Demonstranten hätten sich 2011 innert kurzer Zeit in hunderte von bewaffneten Milizengruppen verwandelt, ist unglaubwürdig, wurde und wird aber von großen Medien kaum hinterfragt. Sie gehört seit Kriegsbeginn in Syrien zum Repertoire westlicher Regierungssprecher und Medien.“ infosperber.ch

Zum Thema

Jens Berger, Redakteur NDS, zu den ‘objektiven‘ Informationen im Fall Skripal bei der Tagesschau nachdenkseiten.de.