Allokationsproblem: Subventionen für Plug-In-Hybride

04.09.2023/EG
ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim

Ilona Tsanko, wissenschaftliche Mitarbeiterin am ZEW, untersuchte die Wirkung von Subventionen für Plug-In-Hybride

Ilona Tsanko: „Die Subventionen wurden hauptsächlich für den Kauf von großen und schweren Neuwagen genutzt. Inländische Unternehmen profitierten davon besonders, denn sie konnten dadurch ihr Flottengewicht deutlich erhöhen und damit die EU-Emissionsnormen leichter erfüllen. Denn die sind gewichtsbasiert: je schwerer ein Fahrzeug, desto mehr Emissionen dürfen ausgestoßen werden.“
Die Studie lesen Sie hier zew.de.

Zum Thema

Den aktuellen Subventionsbericht der Bundesregierung lesen Sie hier bundesfinanzministerium.de. Der Subventionsbericht stellt die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die privaten Unternehmen und Wirtschaftszweige im Zeitraum 2021 bis 2024 dar.

Energie: Deutschlands Energieversorgung ist auch ohne Kernkraft gesichert

25.11.2021/EG
Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

Forscherteam um Claudia Kemfert, Wissenschaftlerin für Energiewirtschaft und -politik an der Leuphana Universität Lüneburg sowie am DIW, untersuchte die energiewirtschaftlichen Folgen nach der Abschaltung der verbliebenen sechs Kernkraftwerke im Jahr 2022:

„Fazit: Atomwende erfordert Endlagersuche und keine Subventionen für Kernkraft
Mit der Schließung der letzten sechs Kernkraftwerke in Deutschland geht eine Periode zu Ende, die von technischen Risiken, hohen Kosten und ungelösten Konflikten mit Blick auf die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle begleitet wurden. Nachdem die Abschaltung älterer Kernkraftwerke seit dem Jahr 2011 weitgehend lautlos erfolgte, ist auch für die nächsten beiden Jahre nur mit geringen Auswirkungen auf das Stromsystem zu rechnen. Insbesondere werden sich die regionalen Stromflüsse nicht wesentlich verändern und Netzengpässe dürften sich, wenn überhaupt, nur gering intensivieren. Kurzfristig ist im Jahr 2022 und 2023 mit ansteigenden CO2-Emissionen aus dem Stromsektor zu rechnen, die mit einem beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien rasch zurückgeführt werden sollten. Die Versorgungssicherheit ist auch mittelfristig nicht gefährdet, wenn das deutsche Stromsystem rasch auf erneuerbare Energieträger in Verbindung mit Speichern und Flexibilitätsoptionen umsteigt. Die Einbindung in das europäische Stromsystem bleibt aus Effizienz- und Koordinationsgründen bedeutend…“
Die Studie lesen Sie hier diw.de.

Klimawandel/Steuern: Subventionen können auch zerstörerisch wirken

04.11.2021/EG
Quelle: Umweltbundesamt (UBA), Dessau-Roßlau

Von 65 Milliarden Euro für umweltschädliche Subventionen im Jahr 2018 verbrauchte der Sektor Verkehr rund 31 Milliarden Euro

Wie die neue Studie des Umweltbundesamtes zu umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2018 aufweist, würde der Abbau von Steuervergünstigungen für Pkw- und Agrardiesel, die private Nutzung fossiler Dienstwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge, der Entfernungspauschale, für Kerosin sowie die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge Mehreinnahmen in Höhe von 30,8 Milliarden Euro bringen.

Die Studie lesen Sie hier umweltbundesamt.de.

Steuern: Senkung der Unternehmenssteuern bringen höhere Löhne und Wirtschaftswachstum?

23.08.2021/EG
Quellen: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München / Ökonomenstimme, Zürich

Ifo-Studie: „Niedrigere Steuern für Unternehmen bringen höhere Löhne, mehr Beschäftigung und höheres Wachstum“

Auszug, Zusammenfassung, Seite 3: „Eine Senkung der Körperschaftsteuer um 5 Prozentpunkte führt kurzfristig zu einem Rückgang des Steueraufkommens um 13,8 Mrd. Euro. Langfristig sind die jährlichen Steuerausfälle kleiner, weil Investitionen und Beschäftigung steigen. Eine Kombination aus Körperschaftsteuersenkung und beschleunigten Abschreibungen würde kurzfristig das Steueraufkommen sogar um 30 Mrd. Euro senken. Dafür würden Investitionen und Beschäftigung so stark zunehmen, dass die jährlichen Steuereinnahmen mittelfristig wieder auf das Ausgangsniveau ansteigen. Das Bruttoinlandsprodukt und der Konsum der privaten Haushalte wären aber um rund 3% höher als ohne Reform. Die Löhne würden um etwa 4% höher liegen.“
Die Studie lesen Sie hier ifo.de.

Sebastian Gechert, Wirtschaftswissenschaftler am Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in Düsseldorf, und Philipp Heimberger, Wirtschaftswissenschaftler am Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw), stellten bei ihren Untersuchungen keine positiver Wachstumseffekt von Unternehmenssteuersenkungen fest:
Zusammenfassung: „Die empirische Literatur über die Auswirkungen von Unternehmenssteuern auf das Wirtschaftswachstum kommt zu uneindeutigen Schlussfolgerungen: Unternehmenssteuersenkungen erhöhen, verringern oder beeinflussen das Wachstum nicht signifikant. Wir wenden Meta-Regressionsmethoden auf einen neuen Datensatz mit 441 Schätzungen aus 42 Primärstudien an. Es gibt Anzeichen für eine Publikationsselektivität zugunsten der Berichterstattung über wachstumsfördernde Auswirkungen von Körperschaftssteuersenkungen. Nach Korrektur dieser Verzerrung können wir die Hypothese eines Nulleffekts von Unternehmenssteuern auf das Wachstum nicht zurückweisen. Mehrere Faktoren beeinflussen die gemeldeten Schätzungen, darunter die Wahl der Forscher bei der Messung von Wachstum und Unternehmenssteuern sowie die Kontrolle anderer Haushaltskomponenten.“
Die Studie lesen Sie hier boeckler.de. Den Fachartikel zur Studie lesen Sie hier ↗oekonomenstimme.org.

Das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim untersuchte für die Stiftung Familienunternehmen die steuerpolitischen Wahlprogramme der Bundestagsparteien.
Die Studie lesen Sie hier ↗familienunternehmen.de.

Fußball EM 2024: Bundesregierung bietet Steuervermeidung an

08.06.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

‘Steuererleichterungen‘ für die Union of European Football Associations (UEFA)

„Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) hat sich im April 2018 bei der Europäischen Fußball-Union (UEFA) für die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland beworben. Gemäß den Anforderungen der UEFA hat der DFB die Bundesregierung um die Abgabe von Regierungsgarantien gebeten. Die Bewerbung des DFB wird seitens der Bundesregierung unterstützt. Deshalb hat die Bundesregierung unter anderem auch steuerliche Garantien gegenüber der UEFA abgegeben.
(…)
Die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer kann gemäß § 50 Absatz 4 EStG durch die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Ein solches besonderes öffentliches Interesse besteht nach § 50 Absatz 4 Nummer 1 EStG an der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet.
(…)
Zu etwaigen Steuerausfällen gegenüber einer normalen Besteuerung hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.“ bundestag.de