Schiedsgericht: Investor Vattenfall kann Deutschland verklagen

05.09.2018/EG aus dem Verlag JUVE, Köln

Intra-EU-Einwand greift nicht / Dutzende ECT-Klagen gegen Länder wie Spanien, Italien und Tschechien stehen an

„Muss Deutschland den schwedischen Vattenfall-Konzern wegen des Atomausstiegs entschädigen? Die EU und die Bundesrepublik hatten Einwand dagegen erhoben, dass über diese Frage ein Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) entscheidet – und dies mit dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Frühjahr begründet. Nun hat das ICSID-Gericht diesen Einwand in einer umfangreich begründeten Entscheidung zurückgewiesen. Das ist nicht nur für das Vattenfall-Verfahren von Bedeutung – sondern für eine ganze Reihe von Investorenklagen im Energiesektor.“ juve.de

Zum Thema

Die Argumente von Vattenfall lesen Sie hier ↗vattenfall.de.

Aktuelle Daten (Investitions-Streitfälle) aus dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) lesen Sie hier ↗icsid.worldbank.org.

Schiedsgerichte urteilen außerhalb rechtlicher Normen – George Kahale III, Schlichter in Schiedsgerichtsverfahren, über ein gefährliches Rechtssystem zweitlese.de

Schiedsgerichte urteilen außerhalb rechtlicher Normen

26.07.2018/EG aus dem Blog ‘Norbert Häring‘

George Kahale III, Schlichter in Schiedsgerichtsverfahren, über ein gefährliches Rechtssystem:

„Es sieht vordergründig so aus wie ein Rechtssystem, aber es sieht nur so aus. Es gibt keine harten, verlässlichen Regeln. Eingaben, Anträge, mündliche Vorträge, Beweisaufnahme und Verfahren haben kaum etwas mit dem gemein, was man in einem normalen Gerichtsverfahren sieht. Eingaben in Schlichtungsverfahren können Hunderte Seiten lang sein und gleichzeitig die ganze Bandbreite von rechtlichen, faktischen, technischen und wirtschaftlichen Problemen betreffen, sodass sie die Aufnahmekapazität auch des klügsten und kompetentesten Schlichters weit überfordern. Spekulation und schlampige Zeitungartikel gehen als Evidenz durch. Falschdarstellungen der Fakten und grobe Falschzitation von Autoritäten sind Legion. Wenn sie entdeckt werden, gibt es normalerweise keine Strafe.“ ↗norberthaering.de

EU-Schiedsgerichtshof ist eine Scheinlösung?

23.10.2017/EG aus dem Medium STANDARD, Wien

Filip Boras, Partner der Schiedskanzlei Baker McKenzie Wien, über den wertvollen Investorenschutz

„Um die Unterscheidung von materiellem und formellem Recht zu kennen, muss man nicht in dieser Vorlesung gewesen sein. Politiker, die ja Gesetze – materielle und formelle – im Parlament beschließen, kennen gewiss den Unterschied. Trotzdem wird diese prinzipielle Unterscheidung in der Debatte um den Investitionsschutz in modernen Freihandelsabkommen wie Ceta oder TTIP völlig ignoriert und die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht.“ derstandard.at

Schiedsgerichte: Rentabler Klageweg für Investoren

05.09.2017/EG aus dem finanzpolitischen Blog von NORBERT HÄRING

Norbert Häring, Autor und Wirtschaftsjournalist, über den Schutz für Investoren durch Investor-State-Dispute-Settlements, kurz ISDS (Schiedsgerichte)

„Die UNCTAD hat ihren ISDS-Navigator aktualisiert, der Informationen über Schiedsgerichtsurteile zusammenträgt. Daraus geht unter anderem hervor, dass in etwas mehr als der Hälfte der Fälle die Investoren Schadensersatz zugesprochen bekommen, wenn auch nicht immer die volle Summe.“ ↗norberthaering.de

Ecuador beendet bilaterale Investitionsabkommen

02.07.2017/EG aus dem Medium ‘amerika21‘, Berlin

Cecilia Olivet, Leiterin der Bürgerkommission Ecuadors zur Prüfung der Investitionsverträge, berichtet über die Ergebnisse ihrer Arbeit

„Die Ergebnisse der Kommission zur Prüfung von Ecuadors Investitions-Regelwerk waren eindeutig:

Die BIT brachten dem Land keinerlei Vorteile, nur Risiken und Kosten. (…) Investoren hatten unverhältnismäßig großen Nutzen von ihren BIT-basierten Klagen gegen Ecuador. Die finanziellen Kosten für Ecuador waren gewaltig. Der Gesamtbetrag beläuft sich bislang auf 1.498 Milliarden Dollar, was 62 Prozent der Gesundheitsausgaben entspricht. Ferner hat die Regierung für ihre Verteidigung 156 Millionen Dollar an internationale Anwaltsfirmen bezahlt. (…)

Wir gaben außerdem die Empfehlung, die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) aus allen künftigen Verträgen auszuschließen und stattdessen für rechtlichen Schutz der Investoren durch die nationale Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit zu sorgen.“ amerika21.de