Diskriminierungen am Arbeitsplatz sind keine Einzelfälle

09.06.2018/EG aus dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin

WZB-Forscher Ruud Koopmans, Susanne Veit und Ruta Yemane veröffentlichen Studie „Ethnische Hierarchien in der Bewerberauswahl: Ein Feldexperiment zu den Ursachen von Arbeitsmarktdiskriminierung“

„Die Ergebnisse unserer Studien zeigen eindeutig, dass Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland bei der Suche nach einem Arbeitsplatz diskriminiert werden. Diese Diskriminierung unterscheidet sich jedoch stark zwischen Herkunftsländern, der Religionszugehörigkeit und dem Phänotyp. So werden vor allem Muslime und Menschen mit schwarzem Phänotyp diskriminiert. (…) Auch wenn Arbeitgeber in unserer Studie auf einzelne produktivitätsrelevante Indikatoren wie gute Noten reagieren, lässt sich mit Blick auf die deskriptiven Befunde festhalten, dass Migranten im Vergleich zu deutschen Bewerbern keinen unmittelbaren Nutzen aus besseren Noten, guten Referenzen oder dem Signal eines unbefristeten Arbeitsvertrags ziehen. (…) Unsere Ergebnisse zeigen, dass Arbeitgeber starke Annahmen über die Unterscheide in Werte- und Normvorstellungen einzelner Migrantengruppen haben und sich dies auch in ihrem Verhalten widerspiegelt. So bevorzugen Arbeitgeber diejenigen Bewerber, die ihnen am ähnlichsten sind, also ähnliche Werte teilen wie die Mehrheitsbevölkerung in Deutschland.“ wzb.de

Buchtipp: Ich und die Anderen

08.06.2018/EG

Isolde Charim: Ich und die Anderen

Sachbuch (Gesellschaft, Heimat, Kultur, Leben, Religion)

Wir leben in einer pluralisierten Gesellschaft. Jede Kultur steht neben anderen, es gibt keine selbstverständliche Zugehörigkeit mehr. Doch was ist das überhaupt – eine pluralisierte Gesellschaft? Und was heißt es für den Einzelnen, in einer solchen zu leben? Die Außenperspektive – dass es nämlich immer anders sein könnte, dass man etwas anderes glauben, anders leben könnte – ist heute Teil jeder Kultur. Und diese Veränderung betrifft jeden. Sie verändert den Bezug zur Gemeinschaft, zur eigenen Identität.

Ostern – ein Beispiel religiöser Übergriffe

01.04.2018/EG

Katja Thorwarth, Redakteurin der Frankfurter Rundschau, über die Eingriffe in das gesellschaftliche Leben aller Einwohner durch religiöse Riten

„Den religiösen Riten ist sich gefälligst unterzuordnen, immerhin bringen es die Katholiken und Protestanten gemeinsam noch auf 45.505.000 eingetragene Mitglieder (2016). Da ist natürlich jeder Säugling und Entmündigte mitgezählt, und trotzdem verzeichnen beide statistisch beim Kirchenbesuch neue Tiefstände, wie die evangelische Nachrichtenagentur idea.de jammert. Macht nichts, was vor 200 Jahren richtig war, wird wohl in 2018 noch recht sein, weshalb sich auf Teufel komm raus die gesamten 82,8 Millionen anzupassen haben.“ fr.de

Zum Thema

Betrugen die jährlichen Staatsleistungen an Kirchen vor 50 Jahren noch rund 100 Millionen Euro, so steigerten sich Zahlungen – kontinuierlich – auf 524 Milllionen Euro im Jahr 2017. weltanschauungsrecht.de

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Warum ich kein Christ bin

19.01.2018/EG

Bertrand Russel: Warum ich kein Christ bin

Sachbuch (Gesellschaft, Religion)

Dieser Band versammelt die religionskritischen Schriften Bertrand Russels, darunter die titelgebende Rede Warum ich kein Christ bin, Nette Leute und Was ich glaube. Seine Reden und Essays bleiben dabei nicht nur reine Meinungsäußerung, sondern widerlegen geistreich und unterhaltsam religiösen Irrglauben und liefern Argumente, die selbst orthodoxe Fanatiker ins Grübeln bringen sollten. In Was ich glaube wird der Humanismus des Mathematikers, Philosophen und Pazifisten Bertrand Russell deutlich. Denn wenn Gott keine Option ist, müssen plötzlich andere Antworten auf wichtige Fragen gefunden werden: Wie sollen wir leben? Hat das Leben einen Sinn? Kurzweilig und bestechend zeigt Russell, dass ein selbstbestimmtes Leben nur ohne Religion möglich ist und dass eine gute Tat, die nicht aus freien Stücken begangen wird, letztlich die höchste Form der Heuchelei ist.

Keine Religion muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein

28.10.2017/EG aus dem Medium QANTARA, Berlin

Dieter Grimm, ehemaliger Bundesverfassungsrichter: „Wenn die Glaubensinhalte einer Religion mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssten, hätte es auch das Christentum in Deutschland schwer“

„Der Staat hat für die Religionsfreiheit, wie für jedes Grundrecht, sogar eine Schutzpflicht, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Religion der einheimischen oder der zugewanderten Bevölkerung handelt und ob sie seinen eigenen Wertvorstellungen entspricht oder ihnen zuwiderläuft.“ qantara.de

Grundgesetz Artikel 4:

  • (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  • (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
  • (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.