Römisch-Katholisches System schützt Schwache nicht?

21.01.2022/EG
Quelle: Westpfahl Spilker Wastl, München

Das Gutachten „Sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtlich Bediensteter im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 – 2019“ im Auftrag der Erzdiözese München und Freising:

Auszug, Seite 14: „Den verfehlten Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs haben verschiedene systemische Defizite begünstigt, wenn nicht erst sogar ermöglicht.
Zu nennen ist hier zunächst der Klerikalismus, der zumindest einen adäquaten Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs verhindert hat. Eng verbunden damit ist die systemisch bedingte Angst und Hilflosigkeit im Umgang mit die Institution Kirche betreffenden Skandalen, die zu einem geradezu paranoiden Verhalten im Hinblick auf die eigentlich gebotene Transparenz im Interesse des aus subjektiver Sicht über allem stehenden – vermeintlichen – Schutzes der Institution führt…“

Das Gutachten lesen Sie hier westpfahl-spilker.de.

Zum Thema

Unabhängige Ansprechpersonen für die Prüfung von Verdachtsfällen finden Sie hier ↗erzbistum-muenchen.de.

Im Jahr 2019 unterstützte der Freistaat Bayern die evangelische Kirche in Höhe von 24,8 Millionen Euro und die katholische Kirche in Höhe von 74,3 Millionen Euro. humanistische-union.de

Einen Beitrag im Deutschlandfunk hören und lesen Sie hier deutschlandfunk.de.

Buchtipp: Was glaubten die Deutschen zwischen 1933 und 1945?

18.09.2020/EG

Olaf Blaschke (Hg.), Thomas Großbölting (Hg.).: Was glaubten die Deutschen zwischen 1933 und 1945?
Religion und Politik im Nationalsozialismus

Sachbuch (Deutschland, 1933 bis 1945, Religion, Politik)

„Entfaltete sich der Nationalsozialismus trotz oder wegen der christlichen Grundeinstellungen der Mehrheit der Deutschen? Entgegen der herkömmlichen Auffassung, die von einem »Kirchenkampf« zwischen NS-Bewegung und den beiden potenziell widerständigen Kirchen ausgeht, zeigt dieser Band, dass die Beziehungen zwischen Nationalsozialismus und Christentum komplex waren. Religion ist in den 1930er und 1940er Jahren nicht von vornherein nur als Faktor von Tradition, Resilienz und Resistenz, sondern auch als »mitlaufende Gegebenheit«, möglicherweise sogar als stabilisierender Teilfaktor des Regimes zu begreifen. In diesem Sinne stellen die Beiträge die »hybride« Gläubigkeit vieler Deutscher – als Mitglied der Kirche und Teil der »Herrenrasse«, als treue Christen und treue Nationalisten – zur Diskussion.“

Buchtipp: Streitfall Antisemitismus

14.08.2020/EG

Wolfgang Benz (Hrsg.): Streitfall Antisemitismus
Anspruch auf Deutungsmacht und politische Interessen

Sachbuch (Antisemitismus, Israel)

Dass es in Deutschland mehr Grund zum Diskurs über Antisemitismus gibt als irgendwo sonst in der Welt, dass es einen Schlussstrich unter die Verbrechen der deutschen Vergangenheit nie geben kann, versteht sich als historische, politische und moralische Notwendigkeit. Immer öfter aber erheben Aktivisten und Interessierte aus Medien und Politik den Antisemitismus-Vorwurf und fordern lautstark Deutungshoheit ein. Meinungsstärke, Durchschlagskraft und die Verortung im richtigen Lager siegen über differenzierende Analyse und abwägendes Urteil – so geschehen in der Debatte um die BDS-Bewegung, den Kameruner Gelehrten Achille Mbembe oder das Jüdische Museum Berlin.
Der Eindruck entsteht, dass der „israelbezogene Antisemitismus“ Kern des Problems sei und die Hauptschuld am Antisemitismus von der radikalen Rechten auf die Kritiker israelischer Politik – oder auch auf „die Muslime“ – abgewälzt werden soll. Und nicht wenige ziehen es vor, von allem, was mit Juden zu tun hat, die Finger zu lassen, weil man sie sich verbrennen könnte. Am Ende steht die Beschädigung der Sache, um die es wirklich geht: die unbedingte Absage gegen jede Form von Judenfeindschaft. Im Dickicht dieser Debatte will das vorliegende Buch als Wegweiser dienen.

Steuern: Entschädigungsleistungen an Kirchen

26.05.2020/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP legen Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen vor / Staatsleistungen an die Kirchen betragen rund 550 Millionen Euro pro Jahr

„Seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen Verfassungsauftrag, Art. 138 WRV. Auch in das Grundgesetz wurde dieser Verfassungsauftrag inkorporiert, Art. 140 GG. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder ist ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen ist dann durch die Länder zu regeln. Seit 100 Jahren ist der Verfassungsauftrag jedoch unerfüllt.“ bundestag.de

Zum Thema

Allokationsverzerrende Transfers und Zuwendungen an Kirchen und Religionsgemeinschaften sind von 3,0 Mrd. Euro im Jahr 2008 auf 3,88 Mrd. Euro im Jahr 2018 angewachsen. ↗ifw-kiel.de (Tabelle 8, Seite 19)

Buchtipp: Violettbuch Kirchenfinanzen

29.11.2019/EG

Carsten Frerk: Violettbuch Kirchenfinanzen
Wie der Staat die Kirchen finanziert

Sachbuch (Gesellschaft, Kirchen, Politik, Steuern)

Obwohl die beiden großen christlichen Kirchen heute weniger als zwei Drittel der Bevölkerung organisieren, werden viele ihrer Belange durch die öffentliche Hand finanziert. Und das betrifft keineswegs nur Krankenhäuser oder Sozialstationen, die von der Allgemeinheit in Anspruch genommen werden können. Ob Bischofsgehälter, die Ausbildung kirchlichen Personals oder Missionswerke – konfessionslose und andersgläubige Bürgerinnen und Bürger zahlen alle kräftig mit.