Gesetzliche Neuregelungen zum April 2024

28.03.2024/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Im April 2024 treten neue Gesetze in Kraft

Elterngeld

„Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 01. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 01. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt.“ Weitere Informationen lesen Sie hier.

Cannabis

Ab dem 01. April wird in Deutschland der Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Weitere Informationen lesen Sie hier.

Gesetzliche Neuregelungen zum Januar 2024

28.12.2023/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Mit dem Jahreswechsel treten u. a. folgende gesetzliche Neuregelungen in Kraft:

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Stunde angehoben.

Minijobber
Ab 01. Januar 2024 beträgt die Minijob-Grenze 538 Euro.

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
„Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitssuchende einstellen, deren Vermittlung erschwert und die Förderung zu deren beruflicher Eingliederung erforderlich ist…“

Lieferkettengesetz
Ab 01. Januar 2024 gelten für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten neue Sorgfaltspflichten in Lieferketten.

Bürgergeld
Die Regelsätze des Bürgergeldes (Grundsicherung für Arbeitssuchende oder ALG II oder Hartz IV) erhöhen sich zum 01. Januar 2024.

Menschen mit Behinderung
Zum 01. Januar 2024 ändern sich die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Beitragsbemessungsgrenzen
Zum 01. Januar 2024 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angehoben.

Opfer von Gewalt
Zum 01. Januar 2024 tritt ein neues Entschädigungsgesetz in Kraft.

Elektronisches Rezept
Ab dem 01. Januar 2024 wird für gesetzlich Versicherte das E-Rezept der neue Standard.

Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld
Für die Jahre 2024 und 2025 werden die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf längstens 15 Arbeitstage erhöht, für Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage.

Pflege
Zum 01. Januar 2024 werden das Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge angehoben.

Energie
Ab dem 01. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technische Möglichkeiten. Diverse Förderprogramme ergänzen die Umstellung.

Kommunale Wärmeplanung
Zum 01. Januar 2024 tritt das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Danach müssen bis 2045 alle Wärmenetze klimaneutral sein.

Steuerliche Anpassungen
Ab 01. Januar 2024 werden
der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer auf 11.604 Euro (+ 6,0 %),
der Kinderfreibetrag auf 9.312 Euro (+ 4,0 %),
der Freibetrag des Solidaritätszuschlags auf 18.130 Euro bzw. 36.260 Euro (+ 6,9 %) sowie
der Spitzensteuersatz auf 66.761 Euro (+ 6,3 %) angehoben.

Inflationsausgleich für rechtliche Betreuer:innen
Für 2024 und 2025 erhalten berufliche Betreuer:innen eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung in Höhe von 7,50 Euro pro Monat und Betreuung. Ehrenamtliche Betreuer:innen erhalten 24 Euro pro Jahr und Betreuung.

Landwirtschaft: Öko-Regelungen
Für das Antragsjahr 2024 wurde die Ausgestaltung der Öko-Regelungen neu verfasst. Zu den Öko-Regelungen in der 1. Säule der GAP zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel.

Landwirtschaft: Glyphosat
„In der derzeit gültigen Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist ein vollständiges nationales Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 verankert. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung durch die EU-Kommission ist dieses Verbot europarechtswidrig. Außerdem treten zum 1. Januar 2024 die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen außer Kraft treten. So hatte es die Vorgängerregierung in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angelegt. Das BMEL wird daher die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung anpassen.“

Landwirtschaft: Tierschutz
Mit der neuen Regelung ist ab dem 01. Januar 2024 verboten, Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag zu töten.

Einwegpfand
Ab 01. Januar 2024 gilt auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen eine Einwegpfandpflicht.

Neuregelungen ab Juli 2023

29.06.2023/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Ausgewählte gesetzliche Neuregelungen im Juli 2023

Renten
Am 01. Juli 2023 bekommen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Gleichzeitig wird der aktuelle Rentenwert Ost bereits in diesem Jahr auf 100 Prozent des Westwertes angeglichen. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.
Einen Überblick zu Ihrer Altersvorsorge verschaffen Sie sich ab 30.06.2023 im Online-Portal „Digitale Rentenübersicht“ hier rentenuebersicht.de.

Pflege
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in zwei Schritten reformiert: Zum 01. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden und in einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 01. Januar 2025 nochmals angehoben. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesgesundheitsministerium.de.

Bürgergeld
Am 01. Juli 2023 treten weitere Regelungen beim Bürgergeld in Kraft. Wer etwa eine Weiterbildung macht, bekommt eine monatliche Unterstützung von 150 Euro. Außerdem werden bei Hinzuverdienst die Freibeträge erhöht. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

Pfändungsfreibetrag
Ab dem 01. Juli 2023 beläuft sich der Grundfreibetrag auf 1.402 Euro. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier verbraucherzentrale.de.

Neuregelungen ab Februar 2023

01.02.2023/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Ausgewählte gesetzliche Neuregelungen im Februar 2023

Covidvirus: Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr
Ab dem 02. Februar müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Coronaschutz-Maske mehr tragen. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

Rente: Härtefallfonds
Der Härtefallfonds richtet sich an einige Renter:innen aus Ostdeutschland, Spätaussiedler:innen sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Betroffene mit geringen Renten können eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

CETA Freihandelsabkommen
Am 20. Januar 2023 wurde das umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA) in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

Neuregelungen ab Januar 2023

27.12.2022/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2023

Bürgergeld
Am 01. Januar 2023 hat die Grundsicherung für Arbeitssuchende einen neuen Namen. „Bürgergeld“ löst „Hartz IV“ ab. Die neuen Regelungen lesen Sie hier bmas.de.

Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
„Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).“ bmas.de.

Energiepauschale für Studierende
„Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 01. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind.“ bundesregierung.de.

Midijob (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringen Einkommen)
„Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich die monatlichen Bruttolöhne zwischen 520,1 Euro und 1.600 Euro bewegen. Zum 01. Januar 2023 steigt die Höchstgrenze auf 2.000 Euro. Bereits zum 1. Oktober 2022 wurde die Midijob-Grenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Midijobs sind sozialversicherungspflichtig.“ bundesregierung.de.

Hinzuverdienst für Frührentner
Ab 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. bundesregierung.de.

Kurzarbeitergeld
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt weitere sechs Monate. bundesregierung.de.

Beitragsbemessungsgrenzen
Ab 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. bundesregierung.de.

Künstlersozialabgabe
Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2 Prozent). bmas.de.

Arbeitsunfähigkeit
„Ab 2023 melden die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig sind.“ bmas.de.

Steuerliche Entlastung
„Der Staat will sich nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger an der Inflation bereichern. Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat die Bundesregierung ein Gesetz zum Ausgleich der Inflation auf den Weg gebracht, …“ bundesregierung.de.

Weitere Neuregelungen lesen Sie hier bundesregierung.de.