EU ordnet Meinungsfreiheit im Internet

10.06.2021/EG
Quelle: Europäische Kommission, Brüssel/Berlin

Nationale Behörden können ab 07. Juni 2022 „Entfernungsanordnung“ nutzen um „terroristische Inhalte“ binnen einer Stunde aus dem Internet entfernen zu lassen

Margaritis Schinas, Vizepräsident der Europäischen Kommission: „Mit diesen bahnbrechenden neuen Regeln gehen wir gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet vor und machen die Sicherheitsunion der EU zur Realität. Online-Plattformen haben dann eine Stunde Zeit, um terroristische Inhalte aus dem Netz zu nehmen und sicherzustellen, dass Anschläge wie der in Christchurch nicht dazu genutzt werden können, Bildschirme und Gedanken zu verschmutzen.“
Die Mitteilung sowie ergänzende Informationen zur Vorschrift lesen Sie hier ec.europa.eu.
Die Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte lesen Sie hier ec.europa.eu.

Zum Thema

Deutschland: Gesetzespaket gegen Hass und Hetze ist seit April 2021 in Kraft und ab Februar 2022 müssen soziale Netzwerke in Deutschland Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie andere schwere Hassdelikte nicht mehr nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden.
Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung sind nicht von der Meldepflicht umfasst, da die Abgrenzung zu von der Meinungsfreiheit umfassten Aussagen hier im Einzelfall schwierig sein kann. Soziale Netzwerke müssen allerdings künftig Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, wie und wo sie Strafanzeige und erforderlichenfalls Strafantrag stellen können. ↗bmjv.de

Hörbuchtipp: Die Kunst der Anonymität im Internet

14.12.2018/EG

Kevin D. Mitnick: Die Kunst der Anonymität im Internet

Sachbuch (Datensicherheit, Internet)

Ob Sie wollen oder nicht – jede Ihrer Online-Aktivitäten wird beobachtet und analysiert. Sie haben keine Privatsphäre. Im Internet ist jeder Ihrer Klicks für Unternehmen, Regierungen und kriminelle Hacker uneingeschränkt sichtbar. Ihr Computer, Ihr Smartphone, Ihr Auto, Ihre Alarmanlage, ja sogar Ihr Kühlschrank bieten potenzielle Angriffspunkte für den Zugriff auf Ihre Daten.

Niemand kennt sich besser aus mit dem Missbrauch persönlicher Daten als Kevin D. Mitnick. Als von der US-Regierung ehemals meistgesuchter Computer-Hacker kennt er alle Schwachstellen und Sicherheitslücken des digitalen Zeitalters. Seine Fallbeispiele sind spannend und erschreckend: Sie werden Ihre Aktivitäten im Internet neu überdenken.

Mehrere (Online-)Anzeigen bilden noch keinen Gewerbebetrieb

04.10.2018/EG aus dem Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

Gerichtshof der Europäischen Union: Eine Person, die auf einer Website eine Reihe von Verkaufsanzeigen veröffentlicht, ist nicht automatisch ein „Gewerbetreibender“

Daher gelangt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass eine natürliche Person, die eine Reihe von Anzeigen, in denen neue und gebrauchte Waren zum Verkauf angeboten werden, gleichzeitig auf einer Website veröffentlicht, nur dann als „Gewerbetreibender“ einzustufen ist und eine solche Tätigkeit nur dann eine „Geschäftspraxis“ darstellt, wenn diese Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. curia.europa.eu

Auch Arbeitskämpfe werden in Sozialen Medien organisieren

04.09.2018/EG aus dem Blog NETZPOLITIK, Berlin

Neue Internetdienste wollen Streiks mit Hilfe von Algorithmen und großer Datenmengen vorhersagen

„Dass die Organisation von Solidarität unter ArbeitnehmerInnen via Social Media aber auch mit Machtverschiebungen in Richtung Unternehmensleitungen einhergehen kann, demonstriert Forschung an der TU Wien, die mittlerweile auch zur Gründung eines Startups („Prewave“) geführt hat. Dessen Homepage wirbt mit der Möglichkeit, Risiken in der Zulieferkette („supply chain and sustainability risks“) vorhersagen zu können. Tatsächlich versteckt sich hinter dieser vermeintlich neutralen Formulierung ein Werkzeug zur Streikvorhersage auf Basis von Twitter und anderen Social-Media-Daten.“ netzpolitik.org

Das Märchen von der Freiheit des Internets

01.06.2018/EG aus dem VERFASSUNGSBLOG, Berlin

Björn Schiffbauer, Rechtswissenschaftler, über wundersame Begebenheiten im DE-CIX-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Verbindung mit Artikel 10 des Grundgesetzes

„Es war einmal das Internet. Es übte auf die Menschen eine schier grenzenlose Faszination aus, war es doch ein rätselhaftes, nicht mit Händen zu greifendes neuländisches Ding, das Kommunikation über den ganzen Erdball ermöglichte. Die Gedanken waren seit jeher frei, doch fortan war dies auch der Gedankenaustausch. Herrschern jeglicher Couleur, von Tyrannen bis zu lupenreinen Demokraten, bereitete die neue Freiheit nicht unerhebliches Unbehagen. (…)
Die oft beschworene Freiheit des Internets erweist sich in ihrer Pauschalität wahrhaftig als Märchen. Verloren ist sie damit aber noch nicht. Dies dürfte auch die DE-CIX ermutigen, gegen das Leipziger Urteil Verfassungsbeschwerde zu erheben. Angriffspunkte bieten sich jedenfalls zu Genüge. Und so enden auch diese Zeilen nicht mit dem womöglich erwarteten Satz: „Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute“, sondern mit einem aussichtsreichen: Fortsetzung folgt!“ verfassungsblog.de