Cum/Cum und Cum/Ex: Steuerbetrug weiterhin möglich!

08.10.2020/EG
Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, fordert Bundesregierung zur Schließung der Gesetzeslücke auf

„Dem deutschen Gesetzgeber ist es bislang nicht gelungen, die „Cum/Fake“-Lücke zu schließen und weiteren Missbrauch bei der Erstattung von Dividendensteuern zu verhindern. Im Ergebnis profitieren unberechtigte institutionelle Anleger rechtswidrig davon, dass berechtigte Anleger (in der Regel Kleinanleger) aus Unkenntnis oder wegen des Verwaltungsaufwands darauf verzichten, ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen. Diese Erstattungsbeträge stehen daher eigentlich dem deutschen Steuerzahler zu.
Bei „Cum/Fake-Geschäften“ bedienen sich unberechtigte (institutionelle) Anleger am US-amerikanischen Kapitalmarkt gehandelter vorläufiger Hinterlegungsscheine auf deutsche Aktien (sog. Pre-Release-ADR). Sie fordern rechtswidrig eine Steuerbescheinigung ein und stellen einen Antrag auf Steuererstattung beim Bundeszentralamt für Steuern, ohne wirtschaftlich Eigentümer der Aktien zu sein. Dabei nutzen sie Erstattungsansprüche, die berechtigte Anleger aus unterschiedlichsten Gründen nicht geltend gemacht haben.
Schwerwiegende Schwächen im deutschen Erstattungsverfahren der Kapitalertragsteuer begünstigen diese Praxis. Das Verfahren lässt keine exakte und eindeutige Zuordnung einer abgeführten Kapitalertragsteuer zu einem berechtigten Anleger zu. Diese systembedingte Anonymität begünstigt Gestaltungen wie „Cum/Fake-Geschäfte“…“ ↗bundesrechnungshof.de

Zum Thema

Lesen Sie dazu unseren Artikel „Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte immer noch möglich?“ vom 11.09.2020 zweitlese.de.

Lesen Sie dazu unseren Artikel „Cum/Ex: Eine Melange aus Gesetzeslücken, Gier und Untätigkeit“ vom 27.07.2020 zweitlese.de.

Die verantwortlichen Minister des Bundesministeriums der Finanzen:

  • seit März 2018 von Olaf Scholz (SPD)
  • Oktober 2017 bis März 2018 von Peter Altmaier (CDU/kommissarisch)
  • 2009 bis 2017 von Wolfgang Schäuble (CDU)
  • 2005 bis 2009 von Peer Steinbrück (SPD)
  • 1999 bis 2005 von Hans Eichel (SPD)

Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte immer noch möglich?

11.09.2020/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses: 55 Milliarden Euro geschätzte Schadenhöhe

In der öffentlichen Anhörung machten mehrere Wissenschaftler darauf aufmerksam, dass die Erstattungen von nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch Cum/Ex- und Cum/Cum trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich seien.
Die Mitteilung lesen Sie hier bundestag.de.

Die Anhörung sehen Sie hier bundestag.de.

Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, schätzt den Schaden durch Cum/Cum-Geschäfte, im Zeitraum 2001 bis 2016, auf bis zu 82 Milliarden Euro. bwl.uni-mannheim.de

Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, schätzt den Schaden durch Cum/Ex-Geschäfte, im Zeitraum 2005 bis 2011, auf bis zu 7 Milliarden Euro. bwl.uni-mannheim.de
Zum Thema

Die verantwortlichen Minister des Bundesministeriums der Finanzen:

  • seit März 2018 von Olaf Scholz (SPD)
  • Oktober 2017 bis März 2018 von Peter Altmaier (CDU/kommissarisch)
  • 2009 bis 2017 von Wolfgang Schäuble (CDU)
  • 2005 bis 2009 von Peer Steinbrück (SPD)
  • 1999 bis 2005 von Hans Eichel (SPD)

Cum/Ex: Eine Melange aus Gesetzeslücken, Gier und Untätigkeit

27.07.2020/EG
Quelle: Verfassungsblog, Berlin

Kilian Wegner, wissenschaftlicher Mitarbeiter Lehrstuhl Strafrecht an der Bucerius Law School Hamburg, zur Amnestie für Taterträge aus „Cum/Ex“-Taten bei verjährtem Steueranspruch durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz

„Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz hat der Bundestag kurz vor der Sommerpause sichergestellt, dass Vermögenswerte, die aus „Cum/Ex“-Straftaten herrühren, von den Begünstigten behalten werden dürfen, wenn die zugrundeliegenden Steueransprüche verjährt sind. (…). Dass die skizzierte Einziehungs-Amnestie letztlich heimlich und wohl auch ohne ein entsprechendes Problembewusstsein der Abgeordneten des Deutschen Bundestags getroffen wurde, ist dabei schon für sich genommen ein Skandal. Ihr recht präziser Zuschnitt auf „Cum/Ex“-Täter macht zudem den ungünstigen Eindruck, dass die nachsichtigen Strukturen, die „Cum /Ex“ in seinem Umfang erst ermöglichten, weiter fortwirken. Denn bei „gewöhnlichen“ Straftätern lässt es die Regierungsmehrheit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur rückwirkenden Anwendung des Einziehungsrechts auf verjährte Straftat ankommen. Das Strafrecht kann seinen (Teil-)Zweck, erschüttertes Normvertrauen wiederherzustellen, unter diesen Bedingungen schwerlich erfüllen.“ verfassungsblog.de (siehe Fazit)

Zum Thema

Auszug der Stellungnahme von Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, zum Dividendenstripping: „Cum/Ex‐ und Cum/Cum‐Transaktionen Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament“: „Trotz deutlicher Hinweise über Steuerausfälle im Milliardenbereich seit spätestens 2002 blieb die politische Führungsebene im BMF ein Jahrzehnt untätig. (…). Meinen Schätzungen zu folge beläuft sich der durch Cum/Cum‐Geschäfte in Deutschland zwischen 2001 und 2016 entstandene Steuerschaden auf rund 50 bis 80 Mrd. Euro,…“ bwl.uni-mannheim.de

Führung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) seit 2001:

  • 1999 bis 2005 Hans Eichel (SPD)
  • 2005 bis 2009 Peer Steinbrück (SPD)
  • 2009 bis 2017 Wolfgang Schäuble (CDU)
  • 2017 bis 2018 Peter Altmaier (kommissarisch/CDU)
  • seit März 2018 Olaf Scholz (SPD)

Cum/Ex: 23 abgeschlossene Verfahren spülen 436 Mio. Euro in die Staatskasse

27.10.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Cum/Ex: 23 von bisher 259 bekannten Verfahren abgeschlossen

„Der Bundesregierung sind 259 Fallkomplexe bekannt, die von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit Cum/Ex Gestaltungen bearbeitet werden, in 35 Fallkomplexen sind Strafverfahren eingeleitet. 23 Fallkomplexe sind nach Kenntnis der Bundesregierung rechtskräftig abgeschlossen, jeweils mit positivem Ausgang für die Finanzverwaltung. Die Gesamtsumme aus diesen Verfahren beträgt 436 Mio. Euro. Die restlichen Fallkomplexe sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch in Bearbeitung, in diesem Rahmen wird auch die Verjährung geprüft. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Fallgestaltungen im Hinblick auf die Verjährung von vorneherein nicht aufgegriffen wurden. In einem Fall wurde durch eine Straf- und Bußgeldsachenstelle von einer Verfahrenseinleitung abgesehen, da Strafverfolgungsverjährung eingetreten war.

Cum/Cum-Gestaltungen werden hauptsächlich durch die Finanzbehörden der Länder geprüft. Auf Grundlage des BMF-Schreibens vom 17. Juli 2017 werden Prüfungsanfragen durch die Länder gestellt, deren Auswertung noch nicht abgeschlossen ist. Von Seiten der Länder kann noch keine Rückmeldung zum Stand einzelner Verfahren erfolgen.“ bundestag.de (Seite 6)

Zum Thema

„Die potentiellen Steuerausfälle, die in der Bundesrepublik Deutschland durch Cum/Cum-Geschäfte in den Jahren 2001 bis 2016 aufgelaufen sein könnten, bewegen sich zwischen 49,2 Milliarden Euro und rund 82 Milliarden Euro.“ spengel.bwl.uni-mannheim.de

Cum/Cum: Bundesregierung kann Steuerausfälle nicht beziffern

04.09.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Sitzung des Finanzausschusses: Tagesordnungspunkt Cum/Cum

In der wohl letzten (nicht öffentlichen) Sitzung des Finanzausschusses in dieser Legislaturperiode, heute im Paul-Löbe-Haus Berlin, standen die steuerliche Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen sowie ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.07.2017 auf der Tagesordnung. Auch in dieser Sitzung konnten die befragten Vertreter der Bundesregierung keine Daten zum Volumen der möglichen Steuerausfälle nennen. bundestag.de

Zum Thema

Christoph Spengel, Finanzwissenschaftler und Sachverständiger für den 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex-Geschäfte), über Netzwerke, Fehleinschätzungen, Kommunikationsmängel und Desinteresse im größten Steuerbetrug ↗oekonomenstimme.org

Die potentiellen Steuerausfälle, die in der Bundesrepublik Deutschland durch Cum/Cum-Geschäfte in den Jahren 2001 bis 2016 aufgelaufen sein könnten, bewegen sich zwischen 49,2 Milliarden Euro und rund 82 Milliarden Euro. spengel.bwl.uni-mannheim.de

Die verantwortlichen Bundesfinanzminister im maßgeblichen Zeitraum (seit 2001):

  • Hans Eichel (SPD) 12.4.1999 bis 22.11.2005
  • Peer Steinbrück (SPD) 22.11.2005 bis 27.10.2009
  • Wolfgang Schäuble (CDU) seit 27.10.2009