Cum/Cum, Cum/Ex: Dividende politischer ‚Interessen‘

29.07.2017/EG aus dem Blog ÖKONOMENSTIMME, Zürich

Christoph Spengel, Finanzwissenschaftler und Sachverständiger für den 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex-Geschäfte), über Netzwerke, Fehleinschätzungen, Kommunikationsmängel und Desinteresse im größten Steuerbetrug

„Wer gedacht hätte, dass mit der Vorlage des Cum/Ex-Abschlussberichts sämtliche Skandale rund um das Dividendenstripping auf den Tisch gebracht wurden, wird eines Besseren belehrt. Es geht um den großen Bruder der Cum/Ex-Geschäfte, die sogenannten Cum/Cum-Geschäfte. Cum/Cum-Geschäfte führten zumindest bis 2016 dazu, dass in Deutschland auf Dividenden einbehaltene Kapitalertragsteuer zu Unrecht erstattet worden ist. (…) Im Gegensatz zu Cum/Ex-Geschäften mit Leerverkauf sind Cum/Cum-Geschäfte per se nicht illegal. (…) Daneben ist zumindest seit 2001 zusätzlich zu prüfen, ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, der dem Geschäft ebenfalls die steuerliche Anerkennung versagt. In der überwiegenden Zahl der Fälle, in die wiederum nachweislich auch Landesbanken in großem Stil verwickelt waren, dürfte dies der Fall sein. Stattdessen glänzt das BMF (Bundesministerium der Finanzen) mit steuerrechtlichen Falschaussagen und hat im November 2016 versucht, mit einem Verwaltungsschreiben Cum/Cum-Geschäfte für die Vergangenheit reinzuwaschen.“ ↗oekonomenstimme.org

Zum Thema

Die potentiellen Steuerausfälle, die in der Bundesrepublik Deutschland durch Cum/Cum-Geschäfte in den Jahren 2001 bis 2016 aufgelaufen sein könnten, bewegen sich zwischen 49,2 Milliarden Euro und rund 82 Milliarden Euro. spengel.bwl.uni-mannheim.de

Verantwortliche Bundesfinanzminister im maßgeblichen Zeitraum (seit 2001):

  • Hans Eichel (SPD) 12.4.1999 bis 22.11.2005
  • Peer Steinbrück (SPD) 22.11.2005 bis 27.10.2009
  • Wolfgang Schäuble (CDU) seit 27.10.2009

TV-Tipp: Milliarden aus der Staatskasse

08.06.2017/EG

Heute Abend, ab 22:00 Uhr, berichtet das ARD-Magazin PANORAMA über Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäfte / Höhe der entgangenen Steuern wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt

Mit Hilfe dubioser Cum-Ex und Cum-Cum-Geschäfte sind den Finanzämtern mehr als 30 Milliarden Euro entgangen. Zweifellos ließen sich mit Steuergeldern in dieser Größe zahlreiche Investitionslücken, beispielsweise in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderbetreuung, Schulen und Universitäten, schließen. Gelandet ist es auf den Konten von Anwälten, Banken, Börsenmaklern und Vermögenden. Ermöglicht wurden die Transaktionen durch fehlende Aufsicht und Gesetzeslücken im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Verantwortliche Bundesfinanzminister im maßgeblichen Zeitraum (seit 2001):

  • Hans Eichel (SPD) 12.4.1999 bis 22.11.2005
  • Peer Steinbrück (SPD) 22.11.2005 bis 27.10.2009
  • Wolfgang Schäuble (CDU) seit 27.10.2009

Informationen aus der Arbeit des 4. Untersuchungsausschusses (Cum/Ex) lesen Sie hier↗bundestag.de.

Eine Erklärung der Cum-Ex-Geschäfte lesen Sie hierbundestag.de.

Bei einem Cum-Cum-Geschäft überträgt ein im Ausland lebender

Cum-Cum: BMF plant ‘Straffreiheit‘ für Banken

07.01.2017/EG aus dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Steuerhinterziehung in Höhe von rund einer Milliarde Euro / NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans wertete die BMF-Papiere als „Freibrief für in dubiose Steuererstattungen verstrickte Banken“

Auf Initiative von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans forderte das Gremium das Bundesfinanzministerium (BMF) zu einer Klarstellung auf, wie künftig mit Geldinstituten umgegangen werden soll, die sich an solchen Deals beteiligt haben. „Damit steigt nun die Chance, Milliarden schwere Steuertricks von Wertpapier-Besitzern doch noch als das zu ahnden, was sie sind: massivste Steuerumgehung zu Lasten der Allgemeinheit“, sagt Walter-Borjans.

Schäuble will Banken schonen?

17.11.2016/EG aus dem Bayerischen Rundfunk (BR), München

Cum/Cum: Bundesfinanzministerium plant ‘Sozialisierung‘ der Steuernachzahlungen von Banken

Nach Recherchen von BR, ‘report‘ und Handelsblatt plant das Bundesfinanzministerium, mit Hilfe einer Zusatzklausel, verschiedene Bankhäuser vor Steuernachzahlungen zu schützen. ↗br.de

Ergänzende Informationen zu den Reformbemühungen der Bundesregierung zur Besteuerung von Investmentfonds lesen Sie hier↗bundestag.de.

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