Bundesregierung missachtet Luftreinhaltungsrichtlinie seit 2010

04.06.2021/EG
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

Gerichtshof der EU: Deutschland hat von 2010 bis 2016 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) systematisch und anhaltend überschritten

„Zudem hat Deutschland gegen seine Verpflichtung verstoßen, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum der Nichteinhaltung in den 26 betroffenen Gebieten so kurz wie möglich zu halten.“
Die Mitteilung lesen Sie hier curia.europa.eu.
Das Urteil lesen Sie hier curia.europa.eu.

Zum Thema

Claudia Kemfert, Energieökonomin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht nochmals deutlich, dass Deutschland in puncto Luftreinhaltung in den Städten enormen Nachholbedarf hat. Trotz der coronabedingt gesunkenen Emissionen werden die Stickoxidgrenzwerte auch heute noch in zahlreichen Städten überschritten. Der Dieselskandal von vor einigen Jahren wirft hier nach wie vor seine Schatten, zudem sehen wir die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die zu wenig auf Luftreinhaltung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet war und ist …“ diw.de

Klimawandel: Mobilitätssysteme auf dem Prüfstand

02.03.2021/EG
Quelle: Transport & Environment, Brüssel

Studie unterstreicht die Überlegenheit batteriebasierter Mobilitätssysteme – ob Rohstoffbedarf, Energieeffizienz oder Kosten – im Vergleich zu den ölbasierten Systemen

„Auch wenn das Aufheizen von Batteriematerialien im Laufe der Zeit einige Herausforderungen mit sich bringt, so sind diese doch nichts im Vergleich zu den Umwelt-, Rohstoffversorgungs- und Energiekostenschwächen des derzeitigen fossilbasierten Straßenverkehrssystems. Während Autos mit Verbrennungsmotor (ICE) während des Fahrens giftige Abgase und CO₂ freisetzen, die zu einer katastrophalen globalen Erwärmung führen, wird bei BEVs kein Treibstoff verbrannt, da das Batteriematerial im Kreislauf wiederverwendet und zurückgewonnen werden kann, um neue Batterien zu produzieren. Ein durchschnittliches ICE-Auto verbrennt über seine Lebenszeit knapp 17.000 Liter Benzin oder etwa 13.500 Liter Diesel. Würden diese Ölfässer aneinandergereiht werden, ergäbe das einen 70 – 90 m hohen Turm, etwa so hoch wie ein 25-stöckiges Gebäude. Auf der anderen Seite wiegen die Metalle, die in Batteriezellen verwendet werden, etwa 160 kg, basierend auf der durchschnittlichen Batteriegröße und -zusammensetzung. Berücksichtigt man den Zyklus der Batteriezellenmaterialien und die Tatsache, dass der Großteil des Metallgehalts zurückgewonnen wird, gehen für die betrachtete „durchschnittliche“ Batterie nur etwa 30 kg Metalle verloren (einschließlich 1,8 kg Lithium, 0,4 kg Kobalt und 1,4 kg Nickel), was der Größe eines Fußballs entspricht. Das Gewicht des Benzin- oder Dieselkraftstoffs, der während der durchschnittlichen Lebensdauer eines Fahrzeugs verbrannt wird, ist etwa 300 – 400 Mal größer als die Gesamtmenge der Batteriezellenmetalle, die nicht zurückgewonnen werden…“ (Seite 6 und 7)

Die Studie lesen Sie hier ↗transportenvironment.org.

Abgasmanipulation: EuGH erklärt temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen für unzulässig

17.12.2020/EG
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

„Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen“

Zusammenfassend begründet der Gerichtshof der Europäischen Union, „dass eine Abschalteinrichtung, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, damit die in der Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und so die Zulassung dieser Fahrzeuge erreicht wird, nicht unter die Ausnahme von dem in der Verordnung aufgestellten Verbot solcher Einrichtungen fallen kann, selbst wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern“. curia.europa.eu

Zum Thema

Remo Klinger, Honorarprofessor der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, vertritt die Deutsche Umwelthilfe in einem Verfahren gegen das Kraftfahrt-Bundesamt, zum EuGH-Urteil:
„Das Urteil des EuGH gibt dem Dieselskandal eine völlig neue Brisanz. Denn jetzt rächt sich, dass die deutschen Behörden im Herbst 2015 nur halbherzig mit der Automobilindustrie umgegangen sind. Sie haben Thermofenster und damit unzulässige Abschalteinrichtungen in den Autos akzeptiert. Diese millionenfach verbauten Systeme müssen nun entfernt werden. Das Urteil des EuGH wird für vergleichbare Verfahren nun die Messlatte sein. Die Zeit der faulen Ausreden ist vorbei.“

Klimawandel: Auffällig hohe Verbräuche und CO2-Emissionen bei Plug-in-Hybridfahrzeugen

28.09.2020/EG
Quelle: Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe

Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung und International Council on Clean Transportation untersuchten Nutzung von über 100.000 Plug-in-Hybridfahrzeugen

Ergebnisse
„Die realen Kraftstoffverbräuche und CO2-Emissionen von PHEV* sind im Mittel circa zwei bis viermal höher als in Testzyklen“ und „der reale elektrische Fahranteil von PHEV ist im Mittel nur halb so groß wie der elektrische Fahranteil laut Testzyklus…“

Handlungsempfehlung
„Auf nationaler Ebene sollten finanzielle und andere Anreize solche PHEV bevorzugen, welche über eine hohe elektrische Reichweite und eine geringe verbrennungsmotorische Leistung verfügen…“

Ergänzende Informationen zur Untersuchung lesen Sie hier isi.fraunhofer.de.

*Plug-in hybrid electric vehicles

Zum Thema

Emissions-Kontroll-Institut der DUH stellt massive erhöhte CO2-Realemissionen bei staatlich geförderten Plug-In-Hybridfahrzeugen fest duh.de.

Erklärvideo von Volker Quaschning, Professor für das Fachgebiet Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, über Elektroautos und anderen Antriebsstoffen youtube.com.

Erklärvideo von Volker Quaschning, Professor für das Fachgebiet Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, über die Elektromobilität und die Preisentwicklung an der Ladesäule youtube.com.

Autobesitzer unterschätzen die Kosten

23.04.2020/EG
Quelle: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen

RWI-Studie: Autobesitzer in Deutschland unterschätzen die Gesamtkosten ihres eigenen PKW systematisch um bis zu 50 Prozent

Die wichtigsten Ergebnisse:

„Deutsche Autobesitzerinnen und -besitzer unterschätzen die Gesamtkosten ihres privaten Pkw systematisch um bis zu 50 Prozent. Dies führt dazu, dass alternative Angebote wie der öffentliche Personennahverkehr und nicht-fossil betriebene Fahrzeuge weniger attraktiv erscheinen.

Befragte bewerten die Gesamtkosten des Autobesitzes um durchschnittlich 221 Euro pro Monat zu niedrig, das sind 52 Prozent der eigentlichen Kosten. Diejenigen, die sämtliche Kostenfaktoren berücksichtigten, schätzen diese immer noch um durchschnittlich 161 Euro bzw. 35 Prozent zu niedrig ein.

Unterschätzt werden vor allem der Wertverlust des Automobils, aber auch Fixkosten wie Steuern und Versicherungen sowie Reparaturkosten. Einzig die Kosten von Diesel oder Benzin werden von den Verbrauchern im Durchschnitt weitgehend korrekt bewertet.

Eine Hochrechnung der Forscher basierend auf vorhandenen Daten aus der Literatur ergibt, dass eine höhere Transparenz über die wahren Kosten des Autobesitzes im Optimalfall den Pkw-Besitz in Deutschland um bis zu 37 Prozent senken könnte. Auf diese Weise würden 17,6 Millionen Autos von den Straßen verschwinden. CO2-Emissionen von 37 Millionen Tonnen pro Jahr könnten auf diesem Wege eingespart werden – das entspräche 4,3 Prozent der deutschen Gesamtemissionen bzw. 23 Prozent der Emissionen aus dem Transportsektor.

Gleichzeitig könnte die Nachfrage nach E-Autos um bis zu 73 Prozent steigen. Die Nachfrage nach Bus- und Bahnverkehr könnte sich gleichzeitig um 8 bzw. 12 Prozent erhöhen.“

Die RWI-Studie lesen Sie hier nature.com.