Autoabgase belasten Umwelt und Gesundheit!

24.01.2019/EG
Quelle: Deutschlandfunk, Berlin

Barbara Hoffmann, Professorin Fachgebiet „Umweltmedizinische Epidemiologie“ an der Universität Düsseldorf:

„Es ist richtig, dass Feinstäube und Stickoxide gesundheitsschädlich sind. Das wird eigentlich gar nicht in Frage gestellt. Ich weiß auch nicht, wieso Herr Köhler das in Frage stellt, weil wir dazu wirklich umfassende Studien mit ganz unterschiedlichen Methoden haben, die zweifelsfrei darlegen, dass Feinstäube und auch Stickoxide gesundheitsschädlich sind.“ deutschlandfunk.de

Zum Thema

NOx und Feinstaub – Grenzwerte bei Lungenärzten umstritten

Dieter Köhler, Lungenfacharzt, ehemals Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, lehrte an den Universitäten Marburg und Freiburg:
„Die Gesundheitsgefahren durch Feinstaub und Stickoxide werden bewusst aufgebauscht“ ↗swr.de.

Die Stellungnahme zur Gesundheitsgefährdung durch umweltbedingte Luftverschmutzung, insbesondere Feinstaub und Stickstoffverbindungen (NOx) von Dieter Köhler lesen Sie hier lungenaerzte-im-netz.de.

Die Liste der unterstützenden Lungenärzte und Forscher lesen Sie hier ↗lungenaerzte-im-netz.de.

Das umstrittene Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin „Atmen: Luftschadstoffe und Gesundheit“ lesen Sie hier ↗pneumologie.de.

Neuregelungen im September 2018

01.09.2018/EG aus der Bundesregierung, Berlin

Neues Abgasprüfverfahren für Erstzulassung neuer Pkw / Aus für Halogenlampen / Künstlersozialabgabe bleibt stabil

Neues Abgasprüfverfahren für Erstzulassung neuer Pkw

Neu zugelassene Pkw werden ab dem 1. September mit dem neuen Verfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicels Test Procedure – deutsch: weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren) auf ihre Abgaswerte überprüft. Das Verfahren soll realistischere Werte über die Abgasemissionen eines Fahrzeugs geben. An der Berechnung der Kfz-Steuer ändert sich grundsätzlich nichts. Sie richtet sich weiter nach dem CO2-Prüfwert und Hubraum. Da aber das neue WLTP-Verfahren in der Regel höhere CO2-Werte liefert, kann sich in vielen Fällen auch die KFZ-Steuer erhöhen. ↗bundesfinanzministerium.de

Aus für Halogenlampen

Ab dem 1. September 2018 werden Halogenlampen – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr hergestellt. Das Verbot umfasst vor allem die Halogenglühlampen für normale Netzspannung von 230 Volt und mit einem E27- oder E14-Schraubsockel. Restbestände dürfen noch verkauft werden. Bereits seit Herbst 2009 verschwinden ineffiziente Leuchten in Folge der europaweiten „Ökodesign-Richtlinie“ schrittweise vom Markt. Für Verbraucher gibt es inzwischen gute und energieeffiziente Alternativen wie beispielsweise LED- und Energiesparlampen. umweltbundesamt.de

Künstlersozialabgabe bleibt stabil

Für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten bleibt im Jahr 2019 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert bei 4,2 Prozent. Derzeit werden rund 190.000 Menschen darüber als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Der Beitrag wird solidarisch von Kulturschaffenden, Unternehmen und vom Bund getragen. Die Verordnung tritt am 31. August 2018 in Kraft. bmas.de

Abgase/Atemluft: Fahrverbote für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sind möglich

27.02.2018/EG

Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zum Vollzug der Luftreinhaltepläne / Rechtsverletzungen durch Unterlassen (nichts tun) von Bundes- und Landesregierungen erneut sichtbar

„Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen auf Klage der Deutschen Umwelthilfe, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Jahr gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Düsseldorf enthält. Der Beklagte sei verpflichtet, im Wege einer Änderung des Luftreinhalteplans weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen zu prüfen. Beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge seien rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichtete das Land Baden-Württemberg, den Luftreinhalteplan für Stuttgart so zu ergänzen, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m³ und des Stundengrenzwertes für NO2 von 200 µg/m³ bei maximal 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr in der Umweltzone Stuttgart enthält. Der Beklagte habe ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart in Betracht zu ziehen.“ bverwg.de

Dieselautos überschreiten die Euro-Grenzwerte für Stickstoffdioxid auf der Straße deutlich. Fakten zu Stickstoffoxid-Belastung, Fahrverboten, Software-Updates, Nachrüstung mit Katalysatoren und der Rolle von Dieselmotoren für den Klimaschutz lesen Sie hier umweltbundesamt.de.

Zum Thema

Nachrüstungen

„Der ADAC Württemberg e.V. hat mit Unterstützung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums nachgewiesen, dass Hardware-Nachrüstungen an Euro-5-Dieselfahrzeugen nicht nur möglich, sondern auch hochwirksam sind. Bis zu 70 Prozent (innerorts) beziehungsweise 90 Prozent (außerorts) weniger Schadstoffausstoß lassen sich laut neuesten Messungen durch Nachrüstungen an solchen Fahrzeugen erreichen.“ Die Nachrüstkosten werden mit 1.400 bis 3.300 Euro pro Fahrzeug kalkuliert. ↗adac.de

Abgasskandal/Verbraucherschutz in Österreich:

Konsumentenschutzverein darf mit Sammelklagen gegen VW vor Gericht. Beate Hartinger-Klein, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, erlaubt Sammelklagen gegen VW. Rudolf Kaske, Präsident der Arbeiterkammer Wien: „Da VW sich bis dato beharrlich weigert, seinen Kunden in Österreich außergerichtlich eine Entschädigung anzubieten, schlagen wir diesen Weg ein“. sozialministerium.at

Abgasskandal/Verbraucherschutz in Deutschland:

Wie die Bundesregierung (CDU, CSU, SPD) den Automobilkonzern Volkswagen AG vor einer Sammelklage schützt(e), lesen Sie hier sueddeutsche.de und hier sueddeutsche.de.