Mit staatlicher Abschreckung gegen die Versammlungsfreiheit – in Deutschland!

10.11.2017/EG aus dem VERFASSUNGSBLOG, Berlin

Maximilian Pichl, Rechtswissenschaftler, zur überzogenen Machtdemonstration des Staates bei Versammlungen

„Am 25.10.2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht über den Tornado-Einsatz vom G8-Gipfel in Heiligendamm – über zehn Jahre, nachdem die damaligen Bundessprecher*innen der GRÜNEN JUGEND Jan Philipp Albrecht und Paula Riester gegen den Einsatz geklagt hatten. Gerade weil sich die staatliche Praxis im Umgang mit Versammlungen in jüngster Zeit immer stärker militarisiert und zugleich präventiv ausgerichtet hat, kommt dem leider in der Öffentlichkeit nicht hinreichend rezipierten Urteil (Pressemitteilung des BVerwG zu 6 C 45.16) eine grundsätzliche Bedeutung zu.
(…)
Die heutigen Polizeistrategien verlagern sich immer stärker ins Vorfeld. Präventive Maßnahmen verkürzen dabei regelmäßig den Schutz der Versammlungsfreiheit, weil die Teilnehmer*innen oft mit der geballten Macht der Staatsapparate konfrontiert sind. Eine freie Kommunikationsentfaltung, die den Kern der Versammlungsfreiheit ausmacht, ist somit kaum möglich.“ verfassungsblog.de

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 8

  • (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  • (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.