SGB II/Hartz IV: ‘Verwaltungskosten‘ steigen

07.02.2019/EG
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), Bremen

„Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ legten seit 2012 um fast 33 Prozent zu

„Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen in 2018 insgesamt 6,555 Milliarden Euro ausgegeben, davon 5,585 Milliarden Euro vom Bund und (vom BIAJ rechnerische ermittelte) 970 Millionen Euro von den Kommunen für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“.
In den vergangenen sechs Jahren, von 2012 bis 2018 stiegen die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nominal (nicht preisbereinigt) um 32,8 Prozent (1,619 Milliarden Euro) bzw. um durchschnittlich etwa 4,8 Prozent pro Jahr.“ ↗biaj.de