Recht: Musterfeststellungsklage ab 01. November 2018 möglich?

09.05.2018/EG

Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen – Gesetz soll am 01. November 2018 in Kraft treten

„Sind in einem Fall viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen, so können bestimmte Verbände für sie künftig in einem Musterverfahren Grundsatzfragen gerichtlich verbindlich und gebündelt klären lassen. Das ist vor allem bei sogenannten Massengeschäften der Fall – wie Preiserhöhungen von Banken oder Energielieferanten, aber auch unfairen Vertragsklauseln von Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften.“ ↗bundesregierung.de

„Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage müsse spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten, damit geschädigte VW-Kunden ihre Rechte noch geltend machen können, bevor ihre Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2018 verjährt sind. Das entsprechende Feststellungsurteil würde dann für alle Verbraucher gelten, die sich in das Klageregister eingetragen haben.“ vzbv.de