Pflege: Politik zwischen Bedarf und Sozialhilfe

21.06.2018/EG aus dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln

IW-Report: Anzahl der Pflegebedürftigen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, steigt immer weiter

„Da die Pflegeversicherung nur als Teilleistungsversicherung ausgestaltet ist und nicht alle Pflegekosten übernimmt, können die zusätzlich aufzubringenden Pflegekosten erheblich sein. So müssen beispielsweise im bundesweiten Durchschnitt für die vollstationäre Pflege gut 580 Euro für die Pflege und rund 700 Euro für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusätzlich zur Leistung der Pflegepflichtversicherung finanziert werden – insgesamt also gut 1.280 Euro pro Monat (Rothgang et al., 2017). Auch bei der häuslichen Pflege fallen zusätzliche Kosten an, wenn auch in geringerem Umfang. Rothgang et al. (2017, 160) schätzen diese Kosten für die häusliche Pflege je nach Pflegestufe (heute Pflegegrad) auf 169 Euro pro Monat bis 540 Euro pro Monat. (…)

Problematisch ist allerdings die Strategie, die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege möglichst gering zu halten, indem die Preise für die Anbieter professioneller Pflegeleistungen – ambulante Pflegedienste und Pflegeheime – eng reguliert werden. Denn die Pflegesätze – die Preise für Pflegeleistungen – werden im Rahmen von Verhandlungen zwischen den einzelnen Anbietern, den zuständigen Trägern* der Sozialhilfe und den Pflegekassen geführt. Bremsen hier jedoch die Träger* der Sozialhilfe und sind die Preisvorstellungen zu rigide, drohen quantitative und qualitative Defizite in der professionellen Pflege (hierzu auch Rothgang et al., 2005) – und das für alle Pflegebedürftigen.“ iwkoeln.de

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln ist ein arbeitgebernahes Wirtschaftsforschungsinstitut.

*Träger der Sozialhilfe sind staatliche Einrichtungen (Verwaltungsbehörden der Bundesländer, Bezirke, Landkreise, kreisfreie Städte)

Zum Thema

Eine umfassende Quelle bietet der Sozialwissenschaftler Stefan Sell unter aktuelle-sozialpolitik.de an.