Pflege: Arbeitsdichte verschlechtert Gesundheit der Beschäftigten und Pflegebedürftigen

10.09.2018/EG aus dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Berlin

Umfrage in der Alten- und Krankenpflege: Arbeitskräfte kritisieren Arbeitsbedingungen

„Die Ergebnisse einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung von ver.di und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zeigen, dass in der Alten- und Krankenpflege die Arbeitsbedingungen weitaus stärker von Zeitdruck und überbordender Arbeitsmenge geprägt sind als im Durchschnitt aller Berufsgruppen. So fühlen sich 80 Prozent der Krankenpflegerinnen und -pfleger laut der Befragung bei der Arbeit oft gehetzt, in der Altenpflege sind es 69 Prozent der Beschäftigten, im Durchschnitt aller Berufsgruppen 55 Prozent. Der Anteil der Beschäftigten in der Krankenpflege, die „häufig Abstriche bei der Qualität ihrer Arbeit machen, um die Arbeitsmenge bewältigen zu können“, liegt der Befragung nach bei 49 Prozent (Altenpflege: 42 Prozent; alle Berufsgruppen: 22 Prozent). Dass sich unter diesen Bedingungen nur rund ein Fünftel der Beschäftigten vorstellen kann, bis zur Rente so zu arbeiten, liegt auf der Hand. In der Krankenpflege sagen das 23 Prozent, in der Altenpflege 20 Prozent, während sich im Durchschnitt aller Berufsgruppen 48 Prozent der Beschäftigten vorstellen können, ihren Beruf bis zur Rente ausüben zu können.“ dgb.de

Zum Thema

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Präambel

„Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen und dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenwürde hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. (…)“

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung

„Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.“

Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

„Jeder hilfe-und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“

Die komplette Pflege-Chart lesen Sie hier ↗pflege-charta.de.