Neuregelungen im September/Oktober 2017

02.09.2017/EG aus der Bundesregierung, Berlin

Mindestlohn bei Geld- und Wertdiensten, Nutzung von Drohnen, Rechte in Strafverfahren und weitere neu geregelt

Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt

Seit 01. Oktober 2017 können Krankenhäuser für bis zu sieben Tage Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Weiterbehandelnden Ärzte und Einrichtungen sind vom Krankenhaus zu informieren. Stationäre und ambulante Behandlung sind so besser miteinander verzahnt.

Hasskriminalität in sozialen Netzwerken

Ebenfalls seit 01. Oktober 2017 wird Hasskriminalität im Netz wirksamer bekämpft. Betreiber von sozialen Netzwerken werden dazu verpflichtet, strafbare Inhalte schnell zu löschen oder zu sperren.

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