Mindestlohn oder wie niedrig eine Arbeitsstunde entlohnt werden darf

14.02.2019/EG
Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

WSI Mindestlohnbericht 2019: Regierungen in Luxemburg, Frankreich, Niederlande, Irland und Belgien verpflichten Arbeitgeber zu einer höhere Mindestentlohnung als die Bundesregierung

In Deutschland wurde der Mindestlohn zum 01.01.2019 um nominal 4,0 Prozent (real 2,1 Prozent) auf 9,19 Euro pro Stunde erhöht. Deutschland ist das einzige Land in der EU, in dem nur alle zwei Jahre eine Erhöhung vorgesehen ist.

„Der deutsche Mindestlohn ist auch gemessen am allgemeinen Lohnniveau im Land moderat. Das zeigt ein Blick auf den Medianlohn. Hierzulande entsprach der Mindestlohn 2017, dem letzten Jahr, für das internationale Vergleichsdaten vorliegen, knapp 48 Prozent des Medianlohns. 12 EU-Länder kamen auf höhere Werte, darunter Portugal, Polen, Großbritannien oder Luxemburg. Weit vorne im EU-Vergleich rangiert Frankreich, wo die Untergrenze bei 61,8 Prozent des Medians liegt.“ boeckler.de