Lobbyismus: Ex-EU-Kommissar Hill darf – unter Auflagen

30.03.2017/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

Europäische Kommission genehmigt Lord Hills Engagement bei der Internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer

„Die Kommission hat auf der Grundlage der Stellungnahme der Ethikkommission beschlossen, dass die Ernennung von Lord Hill zum Leitenden Berater von Freshfields mit Artikel 245 Absatz 2 AEUV vereinbar ist. Um jedoch jegliche Interessenkonflikte auszuschließen, wurden diesbezüglich folgende drei Auflagen formuliert. Lord Hill wird während eines Zeitraums, der mindestens der 18-monatigen Karenzzeit entspricht, (1) keine Finanzdienstleistungskunden von Freshfields beraten, (2) weder Freshfields selbst noch Kunden, die dessen nichtfinanziellen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzdienstleistungssektor beraten und (3) bei der Kommission und ihren Dienststellen weder im Namen von Freshfields noch eines seiner Kunden Lobbytätigkeiten zu Fragen im Zusammenhang mit seinem früheren Ressort betreiben.“ ec.europa.eu

Jonathan Hopkin Hill, Baron Hill of Oareford, war im Zeitraum September 2014 bis Juni 2016 als EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Union der Kapitalmärkte tätig.

Informationen zur Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer lesen Sie hierlobbypedia.de und hier↗freshfields.com.