‘Kriege‘ im Sprachgebrauch

24.10.2018/EG aus dem VÖLKERRECHTSBLOG, Zürich

Sanija Ameti, Rechtswissenschaftlerin, über Ungenauigkeiten im allgemeinen Sprachgebrauch am Beispiel ‘Cyberkrieg‘

„Von einem Krieg kann aus rechtlicher Sicht frühestens die Rede sein, wenn das zwischenstaatliche Gewaltverbot gemäß Art. 2 Abs. 4 Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) verletzt wird. (…) Ein Spionageakt mit oder ohne Cyberoperationen reicht nicht einmal aus, um in die Nähe des Gewaltverbots zu kommen – genauso wenig Wahlmanipulation, Sabotage oder Datenklau. (…) Die Staatengemeinschaft betrachtete im Zeitpunkt der Gründung der Vereinten Nationen die Spionage als keine Verletzung des zwischenstaatlichen Interventionsverbots, weil sie sozusagen als zulässiges Mittel zur geheimdienstlichen Informationsbeschaffung dienen sollte. (…) Der Begriff des Cyberkriegs darf nicht als dramatisierender Stimmungsmacher missbraucht werden. Schließlich steht der ‘Cyberkrieg‘ im umgangssprachlichen Gebrauch nicht auf derselben Stufe wie der ‘Handelskrieg‘ oder ‘Scheidungskrieg‘.“ ↗voelkerrechtsblog.org