Flüchtlingsdebatte: Viele Behauptungen und wenig Sicherheit

23.06.2018/EG aus dem Netzwerk Flüchtlingsforschung, Osnabrück

Stellungnahmen von WissenschaftlerInnen zu medienwirksamen Behauptungen aus der Flüchtlingsdebatte

Mythos 2. „In den AnkER-Zentren wollen wir die Asyl-Verfahren nicht nur schneller, sondern auch sicherer durchführen. Sie sind notwendig.“

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, in: Tweet vom 28.05.18 des Bundesinnenministeriums mit Bezug auf die Sendung „Berlin direkt“ (ZDF) vom 27.05.18 (vollständiges Interview, Video abrufbar bis 27.05.19)

In diesem Zitat wird behauptet, AnkER-Zentren trügen zu ‚schnelleren‘ und ‚sicheren‘ Asylverfahren bei und seien notwendig. Doch wäre dem so?

‚Schneller‘?

Eine solche Unterbringung könnte die Verfahrensdauer durchaus verkürzen, insofern in den AnkER-Zentren wie in Transitbereichen der Flughäfen beschleunigte Verfahren angewandt würden. Das nach §18 Asylgesetz beschleunigte „Flughafenverfahren“ führt jedoch oftmals dazu, dass Asylbewerber*innen nicht ausreichend Zeit zur Verfahrensvorbereitung bleibt. In Kombination mit den kurzen Rechtsbehelfsfristen im Asylprozessrecht gefährdet dies die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren. Auch würden durch eine auf Quantität fokussierte schnellere Bearbeitung Asylbescheide potentiell noch fehleranfälliger, Verfahren also nicht kürzer, sondern aufgrund der zu überprüfenden Bescheide langwieriger. Freilich ließe sich ein Teil der Verfahren durch mehr und besser geschultes Personal beschleunigen, dies steht jedoch in keinem notwendigen Zusammenhang mit der Unterbringungsform.

‚Sicherer‘?

Welche oder wessen Sicherheit ist hier gemeint? Geht es dem Bundesinnenminister um Rechtssicherheit? Wenn in den AnkER-Zentren, wie … fluechtlingsforschung.net