Flüchtlingsdebatte: Höchststand von Aufenthaltstiteln in der EU

16.11.2017/EG

2016 wurden in der EU etwa 3,4 Mio. Aufenthaltstitel an Nicht-EU-Bürger erteilt

Im Jahr 2016 registrierten Großbritannien (865.894/davon 183.867 US-Amerikaner, 122.075 Inder und 103.248 Chinesen), Polen (585.969/davon 512.552 Ukrainer) und Deutschland (504.849/davon 221.440 Syrer) die meisten sogenannten erstmals erteilten Aufenthaltstitel* innerhalb der 28 EU-Staaten.

Ein gänzlich anderes Verteilungsbild stellen die Aufenthaltstitel im Verhältnis zur jeweiligen Landesbevölkerung dar: Malta 20,6 erstmals erteilte Aufenthaltstitel je 1.000 Einwohner, gefolgt von Zypern 19,9 und Polen 15,4. In Deutschland wurden 6,1 erstmals erteilte Aufenthaltstitel je 1.000 Einwohner ausgestellt. ec.europa.eu.

*Ein Aufenthaltstitel ist jegliche Art der Genehmigung, welche mindestens drei Monate gültig ist und von den Behörden der Mitgliedstaaten für einen Nicht-EU-Bürger Drittstaatenangehöriger) für einen legalen Aufenthalt auf dem nationalen Staatsgebiet ausgestellt wurde.

Im Jahr 2016 stellten insgesamt 745.545 Menschen in Deutschland einen Asylantrag, davon waren 722.370 Erstanträge. Die Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak. Zwischen Januar und Oktober 2017 wurden 187.226 Asylanträge gestellt, davon 167.573 Erstanträge. Ergänzende Daten lesen Sie hier mediendienst-integration.de.