Finanzbehörden ‘versäumten‘ Festsetzung von einer Milliarde Euro Hinterziehungszinsen

14.11.2018/EG
Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

Bundesrechnungshof fordert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf, schnellstmöglich bei den Ländern auf eine konsequente Verzinsung hinterzogener Steuervorauszahlungen hinzuwirken

„In den vergangenen Jahren kauften die Finanzbehörden zahlreiche sogenannte „Steuer-CDs“. Diese enthielten in erster Linie Informationen über Kapitalanlagen von Deutschen im Ausland. Daraufhin zeigten sich viele Bürgerinnen und Bürger beim Finanzamt selbst an und legten bislang verschwiegene ausländische Kapitalerträge offen. Aus deren Nachversteuerung sowie aus der Auswertung der „Steuer-CD-Daten“ ergaben sich für den Fiskus seit dem Jahr 2010 Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe. Hinterzogene Einkommensteuern sind verzinst nachzuzahlen. Die Zinsen betragen für jeden Monat 0,5 %. Nicht nur die hinterzogenen Jahressteuern, sondern auch die hinterzogenen Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind zu verzinsen.

Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Finanzämter nur die hinterzogenen Jahressteuern verzinsten. Ursächlich hierfür waren unzureichende Weisungen sowie eine fehlende IT-Unter­stützung zur Berechnung der Höhe der Zinsen auf Vorauszahlungen. So entgingen dem Fiskus seit dem Jahr 2010 Einnahmen von hochgerechnet 1 Mrd. Euro. Das Bundesministerium der Finanzen ist aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern umgehend für eine IT-Unterstützung bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf Steuervorauszahlungen zu sorgen.“ ↗bundesrechnungshof.de

Zum Thema

Prüfungsquote der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ist dramatisch gesunken ↗bundesrechnungshof.de

Agrarsubventionen vielfach nicht besteuert – Land- und Forstwirte geben steuerpflichtige Einkünfte nicht an ↗bundesrechnungshof.de