EU plant Investitionsgerichtshof

14.12.2016/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel/Genf

Regierungsvertreter besprechen derzeit in Genf eine Paralleljustiz für Investitionsstreitigkeiten

Die Europäische Kommission und Kanada setzen sich gemeinsam für die Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichts ein. Dazu finden seit gestern Sondierungsgespräche mit internationalen Regierungsvertretern im Rahmen einer Konferenz in Genf statt.

Angestrebt wird eine einzige ständige Einrichtung, die für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zuständig sein soll. Damit würde eine Abkehr von der derzeitigen Ad-hoc-Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-State Dispute Settlement – ISDS) vollzogen, die gegenwärtig in rund 3.200 geltenden Investitionsabkommen – von denen 1.400 von EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden – verankert ist.

Der künftige Investitionsgerichtshof könnte von allen interessierten Ländern in Anspruch genommen werden und würde in Streitigkeiten im Zusammenhang mit künftigen und bestehenden Investitionsabkommen entscheiden. Für auf EU-Ebene geschlossene Abkommen würde er an die Stelle der bilateralen Investitionsgerichtssysteme treten, die in den entsprechenden Abkommen mit Freihandelspartnern vorgesehen sind, so die Mitteilung der Europäischen Kommission.