Deutschland 2016: Arbeiten für 3,50 Euro brutto je Stunde

30.01.2017/EG aus der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Minijobber: Fast jeder zweite verdiente auch nach Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro / Kriminelle Arbeitgeber nutzen ‘rechtsfreien Raum‘

„Bei der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns für geringfügig Beschäftigte gibt es nach wie vor erhebliche Lücken. Zahlreiche Minijobberinnen und Minijobber dürften nicht den Mindestlohn erhalten. Das ergibt sich aus einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie zeigt auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten, dass 2015 knapp die Hälfte der Minijobber weniger als den Mindestlohn von damals 8,50 Euro brutto pro Stunde bezahlt bekam. Der Anteil sank im Jahresverlauf nur langsam.“ ↗boeckler.de