Deutsche Entwicklungshilfe und Waffenlieferungen

13.03.2018/EG

Deutschland leistet Entwicklungshilfe – mit Steuergeldern – und genehmigt Waffenlieferungen von Rüstungskonzernen für dieselben Länder

Deutschland leistete im Jahr 2016 Entwicklungshilfe (inkl. Kredite) und genehmigte Rüstungsexporte u. a. für folgende Länder:

  • Ägypten: 163,2 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 400 Mio. Euro Rüstungsgüter
  • Algerien: 7,9 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 1,4 Mrd. Euro Rüstungsgüter
  • Irak: 330,5 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 10,9 Mio. Euro Rüstungsgüter
  • Indien: 559,1 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 104,7 Mio. Euro Rüstungsgüter
  • Pakistan: 122,1 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 23,6 Mio. Euro Rüstungsgüter

Ergänzende Daten aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie lesen Sie hier bundestag.de und hier ↗bmwi.de.

Bei der Vergabe öffentlicher Entwicklungsleistungen (ODA – Official Development Assistance) bewertet die Bundesregierung beispielsweise die entwicklungspolitische Notwendigkeit der Zusammenarbeit (ökonomische, soziale, ökologische und politische Situation im Kooperationsland, Armuts- und Klimarelevanz) sowie die besonderen deutschen Interessen, wie der Schutz globaler öffentlicher Güter, Umsetzung der Agenda 2030, Fluchtursachenbekämpfung, Beschäftigungsförderung und Krisenprävention.