Bundesregierung muss illegale Beihilfen von großen Stromverbrauchern zurückfordern

29.05.2018/EG aus der Europäischen Kommission, Berlin/Brüssel

Europäische Kommission: Industrie vom Netzentgelt zu befreien war illegal

„In Deutschland waren zwischen 2011 und 2013 Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung von der Zahlung von Netzentgelten befreit. Dank dieser Bestimmungen ersparten sich die Nutzer 2012 Schätzungen zufolge 300 Mio. Euro an Netzentgelten. Diese wurden aus einer 2012 in Deutschland eingeführten Sonderabgabe, der sogenannten Paragraph-19-Umlage, gegenfinanziert, die die Stromendverbraucher entrichten mussten.“
Die Bundesregierung muss die Schadensumme nach der im Beschluss festgelegten Methode ermitteln und von den Begünstigten (Industrie) zurückfordern. ec.europa.eu