Bundesrechnungshof rügt Deutsche Bahn AG

11.12.2018/EG
Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

Bundesrechnungshof: „Um die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes umzusetzen, müsse der Bund die Führung der DB-Unternehmen übernehmen.“

Aus dem Bundeshaushalt flossen seit dem Jahr 2009, dem Inkrafttreten der ersten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuFV), knapp 30 Milliarden Euro für Ersatzinvestitionen an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Der Bundesrechnungshof hat insbesondere folgende Schwachstellen in der Systematik der LuFV festgestellt:

  • Unzureichende Informationen über den Zustand der Eisenbahninfrastruktur,
  • fehlende Kontrolle der wirtschaftlichen Mittelverwendung,
  • Fehlanreize, die dazu führen können, dass die Instandhaltung zulasten des Bundes vernachlässigt wird,
  • mangelnde Wirksamkeit der vereinbarten Sanktionen und
  • fehlende Erfolgskontrollen. ↗bundesrechnungshof.de

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Umsatz 21,5 Milliarden Euro (+ 2,3 %), Pünktlichkeit 93,9 Prozent (- 1,0 %).
Informationen zu den Konzernaktivitäten der Deutschen Bahn AG außerhalb Deutschlands lesen Sie hier ↗deutschebahn.com.

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